Der Rechnungshof hat am Landesmedienzentrum sowohl die Organisation als auch die Haushalts- und Wirtschaftsführung untersucht. In 34 Empfehlungen zeigt er teilweise deutliche Potenziale der Verbesserung auf. Das Kultusministerium teilt die Bewertungen des Rechnungshofes ausdrücklich und hat bereits erste Schritte eingeleitet – in enger Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden.
Themenfeld Medienbildung neu strukturieren
Die vom Rechnungshof in Sachen Organisation festgestellten Optimierungspotentiale sind relevant und legen in Summe nahe, das wichtige Themenfeld Medienbildung komplett neu zu strukturieren. Der Rechnungshof spricht folgerichtig von einem „Neustart“. Im Bereich der Medienbildung sind Überschneidungen und Parallelarbeiten zwischen Landesaufgaben und kommunalen Aufgaben innerhalb des sogenannten Medienzentrenverbunds, bestehend aus dem Landesmedienzentrum und den Stadt- und Kreismedienzentren, aber auch mit anderen Institutionen darüber hinaus vorhanden. Dies legt eine Bündelung der landesseitig zu verantwortenden pädagogischen Aufgaben an bestehende Landesbehörden wie dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) oder dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) nahe. In der Konsequenz würden die dem Land zugeordneten Aufgaben aus den kommunalen Medienzentren herausgelöst. Das Betreiben von Medienzentren als Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise würde entfallen.
In Sachen Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landesmedienzentrums wurden unverzüglich durch das Kultusministerium als Rechtsaufsicht Maßnahmen eingeleitet, um alle Prozesse in Einklang mit den innerhalb der Landesverwaltung geltenden Standards zu bringen. Der Verwaltungsrat des Landesmedienzentrums hatte unmittelbar nach seiner Kenntniserlangung von den Missständen in der Sitzung im November 2025 den klaren Auftrag erteilt, bestimmte Handlungsweisen bei den Ausgaben „umgehend abzustellen“.
Im Bericht des Rechnungshofes heißt es: „Als Anstalt des öffentlichen Rechts hat das Landesmedienzentrum eine größere Autonomie als eine typische nachgeordnete Behörde. Diese Autonomie hat das Entstehen problematischer Verhältnisse hinsichtlich des Ausgabengebarens begünstigt. Die derzeitigen, im Medienzentrengesetz angelegten Aufsichtsstrukturen haben nicht ausgereicht, um eine effektive Überwachung der Geschäftsführung im LMZ sicherzustellen.“
Bestehende Doppelstrukturen werden aufgelöst
Folgerichtig sollen nun erfolgreiche Dienste und Leistungen des Landesmedienzentrums in bestehende Strukturen am Institut für Bildungsanalysen BW und dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung sowie dem Kultusministerium integriert werden. Bestehende Doppelstrukturen werden aufgelöst. Das Kultusministerium erarbeitet derzeitig konkrete Zielstellungen und Planungen, um die angestrebte Lösung umzusetzen. Dafür wird ein Gesetz notwendig sein. Dieses wird zeitnah in den Landtag eingebracht werden.
Staatssekretär Andreas Deuschle: „Wir nehmen den Bericht des Rechnungshofes zum Landesmedienzentrum zum Anlass für eine Neustrukturierung der Medienbildung. Dazu orientieren wir uns an den Leitlinien des Koalitionsvertrages: Den Staat schlanker aufstellen, digital neu denken, bestehende Abläufe hinterfragen und Doppelstrukturen abschaffen. Der Rechnungshof hat deutlichen Handlungsbedarf aufgezeigt. Das nehmen wir sehr ernst. Die nötigen Maßnahmen haben wir bereits angestoßen und einen umfassenden Prozess initiiert. Der Fokus liegt dabei darauf, in einer effizienten Struktur weiterhin den Schulen qualitativ hochwertige Unterstützung bei der Medienbildung anbieten zu können.“
Für die Kommunalen Landesverbände erklären Prof. Dr. v. Komorowski, Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg, und Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg: „Auch wir nehmen den Auftrag des Rechnungshofs ernst, die bestehenden Strukturen zu optimieren. In den aktuellen, finanziell herausfordernden Zeiten ist es konsequent, auf eine selbstständige Landeseinrichtung im Sinne eines schlankeren und stringenteren Verwaltungsaufbaus zu verzichten – und auch kommunale Pflichtaufgaben auf den Prüfstand zu stellen. In diesem Sinne begleiten wir den weiteren Prozess konstruktiv und stehen einer geplanten Neustrukturierung der Medienbildung offen gegenüber.“
Landesmedienzentrum
Organe des Landesmedienzentrums sind dessen Direktor und der Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat ist mit sechs Vertretern des Landes, jeweils zwei Vertretern der drei kommunalen Landesverbände, je einem Vertreter der Städte Stuttgart und Karlsruhe sowie einem Vertreter der kommunalen Medienzentren besetzt. Zu seinen Aufgaben zählt unter anderem die Überwachung der Geschäftsführung des Landesmedienzentrums. Der Direktor unterliegt bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben dem Weisungsrecht des Kultusministeriums. Das Ministerium übt die Rechtsaufsicht über das Landesmedienzentrum aus, die Fachaufsicht hingegen ist gesetzlich nicht geregelt.
















