Gute Nachrichten zu Beginn der Sommerferien: Familien in Baden-Württemberg profitieren mit dem Landesfamilienpass im Jahr 2026 von neuen Angeboten. Hinzu kommen unter anderem Vergünstigungen für Familienmusicals und Bühnenproduktionen von Why Not?! Events sowie ein Rabatt auf Fahrten mit der WESTbahn. Gleichzeitig bleiben zahlreiche bewährte Freizeit-, Kultur- und Ausflugsangebote im Land Teil des Landesfamilienpasses.
Weiterer Ausbau des Angebots
Sozialminister Oliver Hildenbrand freut sich über diese Unterstützung für Familien im Land: „Mit dem Landesfamilienpass unterstützen wir Familien seit mehr als 45 Jahren dabei, Freizeit-, Kultur- und Ausflugsangebote zu familienfreundlichen Preisen zu nutzen. Gemeinsame Erlebnisse stärken Familien im Alltag und fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deshalb freuen wir uns, das Angebot mit neuen Partnerinnen und Partnern weiter auszubauen“, sagte der Minister am 2. August 2026.
Dazu gehört beispielsweise die Kooperation mit Why Not?! Events. Inhaberinnen und Inhaber des Landesfamilienpasses erhalten 15 Prozent Ermäßigung auf den regulären Eintrittspreis für Familienmusicals, Live-Shows und Theaterproduktionen in Baden-Württemberg. Die Vergünstigung kann mehrfach im Jahr genutzt werden. Neu ist außerdem ein zehnprozentiger Rabatt auf den regulären Ticketpreis (WESTflexpreis) der WESTbahn für nationale und internationale Verbindungen bei Online-Buchungen.
Auch bewährte Angebote bleiben erhalten. Dazu gehören unter anderem der Europa-Park, der Erlebnispark Tripsdrill und das Ravensburger Spieleland sowie zahlreiche Museen, Bäder, Gärten, Schlösser und weitere Ausflugsziele.
Neu beziehungsweise erweitert sind außerdem Vergünstigungen für das Besucherbergwerk Bad Friedrichshall, das Museum im Bock in Leutkirch, den Urweltsteinbruch Holzmaden, den Hohlen Fels in Schelklingen sowie das Enztalbad Vaihingen und das Freibad Eberdingen.
Landesfamilienpass: Anspruch und Ausgabe
Anspruch auf den Landesfamilienpass haben Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, Alleinerziehende mit mindestens einem Kind sowie Familien mit einem schwerbehinderten Kind oder mit Bezug von Kinderzuschlag, Wohngeld, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Der Pass wird bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen ausgegeben. Die jährliche Gutscheinkarte umfasst 54 Gutscheine. Für viele Angebote genügt bereits die Vorlage des Landesfamilienpasses.
















