Landesregierung

Anzeige nach der Karenzzeitregelung

Der Ministerrat erhebt keine Einwände gegen die beabsichtigte Tätigkeit des ehemaligen Staatssekretärs Thomas Blenke.

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Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart (Archivbild)

Seit 2022 besteht nach § 6a Absatz 1 des Ministergesetzes eine Pflicht zur Anzeige von beabsichtigten Tätigkeiten ehemaliger Regierungsmitglieder innerhalb einer Karenzzeit von 18 Monaten nach Ausscheiden aus dem Amt. Staatssekretär a. D. Thomas Blenke hat angezeigt, dass er beabsichtigt, in den Beirat der Global Security-Sector-Reform Foundation gGmH (GS-Foundation) einzutreten. Der Ministerrat folgte in seiner Sitzung vom 28. Juli 2026 der Empfehlung des beratenden Gremiums, welches keine Einwände dagegen erhoben hatte. Der Ministerrat begründete dies damit, dass eine Interessenkollision nicht erkennbar sei. Die Ausrichtung der GS-Foundation (Unterstützung des Aufbaus von Sicherheitsstrukturen in Staaten mit Krisenherden) diene vielmehr langfristig dem gesamtstaatlichen öffentlichen Interesse.

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