Bundestagswahl 2025

Landeswahlausschuss entscheidet über Beschwerden

Am 30. Januar 2025 entscheidet der Landeswahlausschuss über insgesamt fünf eingereichte Beschwerden gegen die Entscheidungen von vier Kreiswahlausschüssen.

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Ein Wähler wirft seinen Stimmzettel in eine Wahlurne.
Symbolbild

Landeswahlleiterin Cornelia Nesch teilte mit, dass die Mitglieder des Landeswahlausschusses zu einer weiteren Sitzung am Donnerstag, 30. Januar 2025, eingeladen worden sind. An diesem Tag entscheidet der Landeswahlausschuss über insgesamt fünf eingereichte Beschwerden gegen die Entscheidungen von vier Kreiswahlausschüssen. Die Kreiswahlausschüsse hatten in ihren Sitzungen am 24. Januar 2025 über die Zurückweisung oder Zulassung von Kreiswahlvorschlägen entschieden. Die Sitzung am Donnerstag, 30. Januar 2025, findet um 14 Uhr im Dienstgebäude des Innenministeriums in Stuttgart, Willy-Brandt-Straße 41, statt und ist öffentlich.

Ebenfalls am Donnerstag, 30. Januar 2025, entscheidet der Bundeswahlausschuss über Beschwerden gegen die Nichtzulassung von Landeslisten. Gegen die Nichtzulassung von Landeslisten für das Land Baden-Württemberg wurden insgesamt zwei Beschwerden eingelegt.

Pressemitteilung vom 24. Januar 2025: Landeswahlausschuss lässt 16 Landeslisten zu

Pressemitteilung vom 30. Januar 2025: Landeslisten und Kreiswahlvorschläge stehen endgültig fest

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