Ländlicher Raum

Land fördert neun innovative Unternehmen

Das Land fördert in der 24. Auswahlrunde „Spitze auf dem Land!“ neun innovative Unternehmen im Ländlichen Raum mit rund 3,5 Millionen Euro.

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Symbolbild: Ländlicher Raum. (Bild: Elke Lehnert / Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz)
Symbolbild

„Die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen erfordern es, dass wir gemeinsam nach Lösungen suchen und innovative Wege beschreiten, um unsere Wirtschaft zu stärken. Genau hier setzen wir mit unserem Förderprogramm ,Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ an. Wir wollen, besonders für kleine Unternehmen, gute Rahmenbedingungen für nachhaltige Investitionen schaffen. Deshalb fördern wir auch dieses Jahr wieder neun kleine und mittlere Unternehmen im Ländlichen Raum Baden-Württembergs mit rund 3,5 Millionen Euro. Damit sichern wir Arbeitsplätze und stärken die Kommunen im Ländlichen Raum. Besonders hervorheben möchte ich in dieser Runde vier Projekte, die einen klar erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie leisten. Diese Firmen zeigen nicht nur, wie Innovation, sondern auch wie Nachhaltigkeit geht“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. 

Förderung von Technologie- und Innovationspotenzial

Das Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ unterstützt innovative Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten.

Es sollen neue, einzigartige Ideen auf dem Markt etabliert werden, welche die Unternehmen im Ländlichen Raum weiter stärken.

„Die Förderlinie stellt die Bedeutung des Mittelstandes und der regionalen Wirtschaft in den Fokus der Förderung. Vor allem Unternehmen, die ein hohes Technologie- und Innovationspotenzial aufweisen, werden in diesem Programm unterstützt. Einen besonderen Blick richten wir auf Unternehmen, die die Bioökonomie und die Kreislaufwirtschaft stärken. Diese Bereiche sind entscheidend für eine nachhaltige und zukunftsfähige Wirtschaftsentwicklung. Vorhaben, die innovative Lösungen zur Nutzung biologischer Ressourcen und zur Schaffung geschlossener Wertstoffkreisläufe entwickeln, können bei der Förderung einen Zuschlag erhalten“, erläuterte Minister Hauk.

In der Förderperiode 2021 bis 2027 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 46 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt. Mit der 24. Auswahlrunde werden neun Unternehmen gefördert, die insgesamt 3.5 Millionen Euro an Fördermitteln erhalten.

Die geförderten Unternehmen

Folgende neun Unternehmen wurden neu in die Förderlinie aufgenommen:

Mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2021 bis 2027 richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg den Fokus auf Zukunftstechnologien und Kompetenzen sowie Ressourcen und Klimaschutz.

Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg

Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ spricht das Land kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum an, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen, indem sie Innovationsfähigkeit und ausgeprägte Technologiekompetenz aufweisen. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kern für Innovation und Zukunftsfähigkeit sind.

Dabei können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent Zuschuss erhalten. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Projekte, die einen erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie leisten, können eine Förderung von bis zu 500.000 Euro erhalten. Bezuschusst werden umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer Dienstleistungen und Produkte.

Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlages eines hierfür eingerichteten Bewertungsausschusses. Bewerbungen für die nächste Auswahlrunde können in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Gemeinde bis einschließlich 31. August 2025 eingereicht werden.

Im Bewertungsausschuss sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Baden-Württemberg Connected e.V., die Executive School of Management, Technology and Law der Universität St. Gallen, die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vertreten.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Bioökonomie und Innovation

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