Ländlicher Raum

Jetzt noch für „Spitze auf dem Land!“ bewerben

Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land!“ unterstützt das Land besonders innovative kleine und mittlere Unternehmen im Ländlichen Raum bei zukunftsweisenden Investitionen. Bewerbungen für die neue Förderrunde sind bis zum 31. August 2026 möglich.

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Firma WMB Ventilatoren GmbH in Obersontheim
Symbolbild

„Unsere ländlichen Regionen verfügen über eine enorme Innovationskraft. Gerade für kleinere Unternehmen können Fördermittel dabei der entscheidende Impuls für eine Investition sein, um Ideen umzusetzen. Mit der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘ stoßen wir solche unternehmerischen Investitionen an, die mit ihren Produkten und neuen Dienstleistungen die Märkte der Zukunft erobern können. Ich ermuntere diese besonders innovativen Unternehmen, sich jetzt für die neue Förderrunde der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘ zu bewerben. Bewerbungen können bis zum 31. August 2026 eingereicht werden“, sagte die Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat, Marion Gentges.

Ministerin Marion Gentges wies darauf hin, dass mit dem Förderprogramm „Spitze auf dem Land!“ kleine und mittlere Unternehmen mit unter 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ländlichen Regionen unterstützt werden, um neue Technologien zu entwickeln, Produktionsverfahren zu verbessern und so die wirtschaftliche Führungsposition des Landes zu stärken. „Wir erhoffen uns zahlreiche interessante Bewerbungen, um neue Entwicklungsimpulse ermöglichen zu können. Das ist in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation unschätzbar wertvoll,“ so die Ministerin.

Innovative Unternehmen gesucht

Die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Motoren für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können in der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie„Spitze auf dem Land!“ für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Im Sinne des Green Deals der EU können Unternehmen, die einen besonderen Beitrag zur Bioökonomie und zur Kreislaufwirtschaft leisten, eine Förderung bis zu 500.000 Euro erhalten. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.

„Spitze auf dem Land!“

Die Förderlinie „Spitze auf dem Land!“ wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) finanziert. In der Förderperiode 2021-2027 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. In der letzten Auswahlrunde der angelaufenen neuen Förderperiode wurden 9 Unternehmen mit einer Zuschusssumme von rund 4 Millionen Euro ausgewählt.

Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat auf der Basis des Vorschlages des dazu eingerichteten Bewertungsausschusses (Expertengremium).

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