Biodiversität

Internationaler Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai

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Rosalia alpina (Linnaeus, 1758) - Alpenbock, Mn

Am 22. Mai ist Internationaler Tag der biologischen Vielfalt. Das Zusammenspiel von nachhaltig produzierten, heimischen Lebensmitteln und bewusstem Verbraucherverhalten stärkt die biologische Vielfalt.

„Kein anderer Bereich ist so direkt auf den Schutz der biologischen Vielfalt angewiesen wie die Land- und Forstwirtschaft. Im Gegenzug bietet unsere heimische Kulturlandschaft vielen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum, den es durch Pflege und Bewirtschaftung der Flächen durch unsere bäuerlichen Familienbetriebe dauerhaft zu erhalten gilt. Eine wichtige Grundlage dafür haben wir durch das Biodiversitätsstärkungsgesetz geschaffen und werden diesen Weg in der neuen Legislaturperiode konsequent weitergehen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk mit Blick auf den Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai.

Landwirte leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt

„Im Zuge der Corona-Pandemie ist vielen Bürgerinnen und Bürgern wieder bewusstgeworden, wie wichtig eine stabile und regionale Lebensmittelproduktion ist. Dass die Arbeit der Landwirtinnen und Landwirte dabei gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt im Land leistet, wird leider oft übersehen. Im Hinblick auf den Internationalen Tag der biologischen Vielfalt ist es wichtig, zu betonen, dass die Sicherstellung der Ernährung unserer Bevölkerung und der Erhalt der biologischen Vielfalt zusammengehören und sich einander bedingen“, sagte Minister Hauk. Baden-Württemberg sei das Land der bäuerlichen Familienbetriebe, die vorbildlich für eine ressourcen- und umweltschonende, regionale und tiergerechte Erzeugung ständen.

Land- und Forstwirtschaft seien sich ihres Einflusses auf die Artenvielfalt bewusst. Die Art und Weise der Bewirtschaftung habe wesentliche Auswirkungen auf das Vorkommen und den Erhalt von Arten. Erklärtes Ziel der Landesregierung sei es deshalb, in Kooperation mit den Landnutzerinnen und Landnutzern Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität zu entwickeln und umzusetzen, dabei aber gleichzeitig die Leistungen der Landwirtschaft angemessen zu honorieren. „Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, die Stärkung der biologischen Vielfalt, die Erzeugung hochwertiger regionaler Lebensmittel sowie eine angemessene Einkommenserzielung für unsere Landwirtinnen und Landwirte müssen Hand in Hand gehen“, betonte Minister Hauk.

Bekenntnis der Verbraucher zu regionalen Lebensmitteln

„Gleichzeit kann die Erhaltung und Stärkung der biologischen Vielfalt in unserem Land nur gelingen, wenn sie durch ein klares Bekenntnis der Verbraucherinnen und Verbraucher zu regionalen Lebensmitteln ergänzt wird“, so der Minister weiter. Um eine informierte Entscheidung der Verbraucherinnen und Verbraucher über nachhaltig und regional erzeugte Produkte zu ermöglichen, sollen beispielsweise Qualitätszeichen wie das Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW) und das Bio-Zeichen Baden-Württemberg (BioZBW) weiter aufgewertet und eine neue Kennzeichnung von Streuobst aus Baden-Württemberg eingeführt werden.

Der Internationale Tag der biologischen Vielfalt soll an den 22. Mai 1992 erinnern: den Tag der Verabschiedung des internationalen, völkerrechtlichen Übereinkommens zur biologischen Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBS) der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro. Die Ziele dieser Biodiversitätskonvention, wie sie auch genannt wird, sind die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und der gerechte Vorteilsausgleich aus der Nutzung genetischer Ressourcen.

Stärkung der Biodiversität im Land

Um die Artenvielfalt in Baden-Württemberg auf breiter Basis zu stärken und den Belangen des Artenschutzes in umfassender Weise gerecht zu werden, wurden im Juli 2020 umfassende Änderungen des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes sowie des Naturschutzgesetzes Baden-Württembergs verabschiedet. Diese Änderungen gingen auf das Eckpunktepapier der Landesregierung zum Schutz der Insekten aus dem Jahr 2020 zurück, in dem die Forderungen des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ und der Initiative „Gemeinsam unsere Umwelt schützen“ aufgegriffen und weiterentwickelt wurden.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) bietet eine Reihe von Förderprogrammen zur Stärkung der biologischen Vielfalt in der Land- und Forstwirtschaft an und unterstützt Projekte zu deren Förderung. Hierbei ist insbesondere das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt zu nennen, das Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft umsetzt.

Convention on Biological Diversity

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Biodiversität und Landnutzung

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Broschüre zum Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt (PDF)

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Bienenweidekatalog – Verbesserung der Bienenweide und des Artenschutzes

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