Nahverkehr

Auf dem Weg zum Mobilitätspass

Baden-Württemberg ist bundesweiter Vorreiter bei der Suche nach neuen Finanzierungsinstrumenten für einen guten öffentlichen Personennahverkehr. Mit dem Landesmobilitätsgesetz wird derzeit ein neuer gesetzlicher Rahmen für die Kommunen geschaffen.

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Karlsruher Straßenbahnen auf der Kaiserstraße in Karlsruhe (Foto: © dpa)

Baden-Württemberg ist bundesweiter Vorreiter bei der Suche nach neuen Finanzierungsinstrumenten für einen guten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Mit dem Landesmobilitätsgesetz wird derzeit ein neuer gesetzlicher Rahmen für die Kommunen geschaffen. Die Städte Karlsruhe und Freiburg sowie der Ortenaukreis haben gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr konkrete Umsetzungsdetails für den künftigen Mobilitätspass vorbereitet.

Auf der gemeinsamen Abschlussveranstaltung am Montag, 23. September 2024, betonte Verkehrsminister Winfried Hermann: „Die Zusammenarbeit mit den drei Vorreiterkommunen war sehr wertvoll und konstruktiv. Sie war geprägt von einem beachtenswerten, gemeinsamen Arbeitsprozess, in dem konkrete Umsetzungsdetails untersucht und praktikable Lösungsansätze gefunden werden konnten. Für dieses Engagement bin ich den Vorreiterkommunen sehr dankbar.“

Landesmobilitätsgesetz in der Anhörung

Der Ministerrat hat kurz vor der Sommerpause den Entwurf des Landesmobilitätsgesetzes zur öffentlichen Anhörung freigegeben. Nach langen Verhandlungen innerhalb der Landesregierung ist im Entwurf auch der sogenannte Mobilitätspass enthalten. Im deutschlandweiten Vergleich ist das einmalig. Baden-Württemberg ist damit Vorreiter in Sachen Drittnutzerfinanzierung für den ÖPNV.

Beim Mobilitätspass handelt es sich um ein neues Finanzierungsinstrument für den ÖPNV, welches Kommunen nach Verabschiedung des Gesetzes freiwillig einführen können. Die Idee dahinter: Wer für den Mobilitätspass eine Abgabe leistet, bekommt in gleicher Höhe ein Guthaben für den Erwerb von ÖPNV-Zeitkarten, wie etwa für das Deutschlandticket, zur Verfügung gestellt. Die verbleibenden Einnahmen werden in den ÖPNV vor Ort investiert und sollen diesen besser machen.

Arbeitsergebnisse für kommunale Praktikerinnen und Praktiker

Aus den anfangs vier diskutierten Varianten des Mobilitätspasses haben sowohl der Mobilitätspass für Einwohnerinnen und Einwohner als auch der Mobilitätspass für Kraftfahrzeug(Kfz)-Halterinnen und -Halter Eingang in den vom Ministerrat für die Anhörung freigegebenen Gesetzentwurf gefunden. Die Vorreiterkommunen, welche ihre Untersuchungen bereits im Herbst vergangenen Jahres starteten, setzten sich insbesondere mit den Details der verschiedenen Varianten auseinander. Dabei haben sie sich noch nicht auf die Einführung eines Mobilitätspasses vorfestgelegt.

Gemeinsam mit dem Verkehrsministerium wurden verschiedene umsetzungsrelevante Aspekte untersucht. Beispielsweise wurde geklärt, wie das Mobilitätsguthaben für ÖPNV-Zeitkarten möglichst einfach und nutzerfreundlich eingelöst werden kann und auf Basis welcher Datengrundlagen Kommunen künftig einen Mobilitätspass einführen können. Zudem wurde beispielhaft konkretisiert, welche Gruppen von einer Abgabe befreit werden können und für welche ÖPNV-Verbesserungen eine Kommune das Abgabenaufkommen an den örtlichen Verkehrsbetrieb beziehungsweise -verbund weiterleiten darf.

Vorbildliche und konstruktive Zusammenarbeit

Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup sagte: „Auch die Stadt Karlsruhe lobt die vorbildliche und konstruktive Zusammenarbeit im Erarbeitungsprozess mit dem Verkehrsministerium, den Vorreiterkommunen und den beteiligten Beratungsfirmen. In intensiven Beratungsrunden wurden die favorisierten Modelle der Vorreiterkommunen ausgearbeitet. Leider konnte unsere favorisierte Variante – der Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber-Beitrag – keine Berücksichtigung im Entwurf des Landesmobilitätsgesetzes finden. Die Stadt Karlsruhe schaut gespannt den weiteren Entwicklungen des Landes sowie Bundes bezüglich. der Finanzierung des ÖPNV entgegen, da Karlsruhe den hohen ÖPNV-Standard halten und gleichzeitig das bestehende ÖPNV-Angebot innerhalb der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter optimieren möchte.“

Arbeitgeber-Variante wird im Gesetzentwurf vermisst

Mobilitätsbürgermeister Martin Haag aus Freiburg machte deutlich: „Wir halten den Mobilitätspass grundsätzlich für eine interessante Möglichkeit, das Angebot im ÖPNV auszubauen und noch attraktiver zu gestalten. Um diesen Weg weiter zu gehen, muss uns Kommunen jedoch zwingend ein größeres Spektrum an Finanzierungsmöglichkeiten eingeräumt werden, insbesondere die Einführung einer Arbeitgeberabgabe.“

Landrat Frank Scherer vom Ortenaukreis sagte: „Ein Mehr an ÖPNV setzt eine dauerhaft bessere finanzielle Ausstattung voraus. Ein Mobilitätspass kann hier ein geeignetes Mittel sein, wenn für die Bevölkerung bereits eine ausreichende Mobilität garantiert ist und es darum geht, darüber hinaus einen deutlichen Mehrwert in Form eines weiter optimierten ÖPNV-Angebots anzubieten. Im Ortenaukreis sind wir leider noch weit von einem ausreichenden, flächendeckenden ÖPNV und damit auch von der denkbaren Einführung eines Mobilitätspasses entfernt. Deshalb appelliere ich erneut an den Bund und das Land, zunächst einmal mehr Mittel für den Basis-Ausbau des ÖPNV-Angebots bereitzustellen. Wir können als Aufgabenträger die hohen Kosten hierfür nicht alleine tragen.“

Blick nach vorne

Verbände, Kommunen und die Öffentlichkeit haben seit Ende Juli und noch bis zum 1. Oktober Zeit, ihre Rückmeldungen zum Mobilitätspass in den Gesetzentwurf einzubringen. Das Ministerium für Verkehr wird die Hinweise und Forderungen aus der Anhörung sorgsam auswerten. Nach Berücksichtigung der Anhörungsergebnisse soll das Gesetz gegen Ende des Jahres dann erneut im Ministerrat behandelt und anschließend in den Landtag eingebracht werden.

Im Anschluss an die Verabschiedung plant das Ministerium eine finanzielle Förderung von interessierten Kommunen, die den Mobilitätspass als erste beschließen und die Kosten der Einführungsvorbereitung über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren finanziell bezuschusst haben möchten. Denkbar wäre beispielsweise die Bezuschussung von Kosten für Personal, externe Gutachten, Öffentlichkeitsarbeit oder auch Kosten für das technische und digitale Set-up, die anfallen, wenn Kommunen die Einführung des Mobilitätspasses vorbereiten.

Beteiligungsportal: Landesmobilitätsgesetz

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