Die Mietpreisbremse sorgt für Linderung bei seit Jahren steigenden Mietpreisen. Mit der neuen Mietpreisbremse darf die Neuvertragsmiete die ortsübliche Vergleichsmiete in 89 Städten und Gemeinden um maximal zehn Prozent übersteigen.
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Landwirtschaft
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bundesrat
Der Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Schweinehaltung geht in den Bundesrat. Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, forderte längere Übergangsfristen zur neuen Verordnung.
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Coronavirus
Positive Bilanz zum Pfingstwochenende
Die Polizei Baden-Württemberg hat über das Pfingstwochenende die Einhaltung der Corona-Verordnung kontrolliert. Im Vergleich der zurückliegenden Wochenenden ist die Zahl der festgestellten Verstöße weiter rückläufig. Zugleich wurden zum Start der Pfingstferien landesweit nur wenige Staukilometer registriert.
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Kunst und Kultur
Kulturveranstaltungen mit unter 100 Besuchern wieder möglich
Theatervorstellungen, Konzerte und Kinoaufführungen mit weniger als 100 Besuchern sind ab dem 1. Juni wieder erlaubt. Dies gilt unter Berücksichtigung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln.
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Corona
Private Feiern sollen wieder erlaubt werden
Der Koalitionsausschuss hat sich darauf verständigt, die Corona-Verordnung zu vereinfachen. Zudem sollen nach dem 9. Juni private Feiern zuhause mit bis zu 20 Personen und in angemieteten Räumen mit maximal 99 Personen wieder erlaubt werden.
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Richtlinien
Freizeitspaß und Infektionsschutz
Viele Freizeiteinrichtungen dürfen ab Pfingsten öffnen. Wir sagen, welche Bedingungen und Hygienemaßnahmen eingehalten werden müssen und was Sie bei einem Besuch beachten müssen.
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Coronavirus
Kinder- und Jugendarbeit kann ab 2. Juni stufenweise beginnen
Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit beziehungsweise der Jugendsozialarbeit können ab 2. Juni unter bestimmten Voraussetzungen wieder durchgeführt werden. Maximal 15 Personen dürfen an Veranstaltungen teilnehmen.
Christoph Schmidt/dpa
Coronavirus
Polizei kündigt Kontrollen zu Pfingsten an
Im Hinblick auf das Pfingst-Wochenende fordert Innenminister Thomas Strobl die Bürgerinnen und Bürger auf, weiterhin Abstand zu halten und die Hygieneregeln zu beachten. Die Polizei wird vor allem den Aufenthalt im öffentlichen Raum als auch die anstehenden Versammlungen überwachen.
Coronavirus
Öffnung von Freizeitparks mit neuer Corona-Hygiene-Verordnung
Ab 29. Mai dürfen Freizeitparks in Baden-Württemberg unter Auflagen wieder öffnen. Jeder Betreiber muss ein eigenes Hygienekonzept ausarbeiten. Abstandsregelungen müssen eingehalten werden.
Das Kabinett hat sich auf weitere Lockerungen der Corona-Verordnung geeinigt. So dürfen sich künftig bis zu zehn Personen im privaten Raum treffen und kleine Veranstaltungen sind wieder möglich. Großveranstaltungen über 500 Personen bleiben bis zum 31. August 2020 untersagt.
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