Der Landtag hat das Gesetz, nach dem der maximale Fördersatz bei Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen im Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz auf 75 Prozent erhöht wird, beschlossen. Vor allem kleine Kommunen können jetzt bei der Gestaltung von Schienenkreuzungen an Straßen mit mehr Geld vom Land unterstützt werden.