Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege sollen ab 18. Mai 2020 die Betreuung schrittweise in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs ausweiten können. Das Land setzt mit einer Verordnung den rechtlichen Rahmen. Für die Umsetzung und Ausgestaltung vor Ort sind die Träger und Einrichtungen in eigener Zuständigkeit verantwortlich.