In Baden-Württemberg gibt es seit Beginn des Jahres 2023 173 bestätigte Nachweise der Geflügelpest. Da sich die zusätzlichen Untersuchungs- und Dokumentationspflichten für den mobilen Geflügelhandel zum Schutz vor Geflügelpestausbrüchen bewährt haben, werden sie um zwei weitere Jahre verlängert.