Die Ziele der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung sind der Schutz des Grundwassers in Wasserschutzgebieten, die Minimierung von Nitrateinträgen und die schnellstmögliche Sanierung nitratbelasteter Grundwasservorkommen. Der Abschluss von Sanierungsverträgen für das Jahr 2020 ist wieder möglich.