Die neue Verwaltungsvorschrift über Technische Baubestimmungen konkretisiert die in der baden-württembergischen Landesbauordnung verankerten Grundanforderungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen. Die Verwaltungsvorschrift soll sicherstellen, dass bauliche Anlagen weder Menschen noch Umwelt gefährden.