Forst

Gesellenbriefe für Forstwirtinnen und Forstwirte

Forstministerin Marion Gentges hat den frisch geprüften Forstwirtgesellinnen und -gesellen ihre Gesellenurkunden und Zeugnisse überreicht.

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Forstleute untersuchen, wie gesund die Fichte ist.
Symbolbild

„Der Klimawandel und seine Folgen machen sich unmittelbar in unseren Wäldern bemerkbar. Trockenheit und Schädlingsbefall setzen unseren Wäldern zu und erfordern oftmals schnelles Handeln, um größere Schäden zu vermeiden. Mit einer guten forstlichen Ausbildung helfen unsere Forstwirtinnen und Forstwirte nicht nur den immer bedeutenderen Rohstoff Holz zu ernten, sondern auch den Wald der Zukunft aktiv zu gestalten. Dieser Einsatz ist Dienst an unserer Heimat“, sagte die Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat, Marion Gentges, 6. August 2026 anlässlich der Lossprechungsfeier für die frisch geprüften Forstwirtgesellinnen und -gesellen am Forstlichen Ausbildungszentrum Mattenhof (FAZ) in Gengenbach (Ortenaukreis).

Im Beisein ihrer Ausbilder, Familien und Freunde nahmen die frisch geprüften Forstwirtinnen und Forstwirte ihre Gesellenurkunden und Zeugnisse aus den Händen von Forstministerin Marion Gentges entgegen. Verbunden mit der Gratulation zur bestandenen Prüfung und mit den besten Wünschen für das weitere Berufsleben konnte die Forstministerin die jungen Frauen und Männer von ihrem Ausbildungsverhältnis lossprechen. „Mit dem Abschluss der Prüfungen ist dieser Tag das Ende Ihrer Ausbildung und der Beginn Ihres weiteren Berufslebens. Hierauf sind Sie bestens vorbereitet“, zeigte sich Ministerin Gentges überzeugt.

Der Wald ist im Wandel und braucht forstliche Fachkräfte

Mit Trockenheitsschäden, Borkenkäferplagen und entwaldeten Freiflächen erinnerte Ministerin Gentges in ihrer Anspreche an die Herausforderungen in unseren Wäldern. Sie habe daher große Achtung, wenn Menschen ihr Berufsleben dem Erhalt und er Weiterentwicklung der Wälder widmen. Auch dank engagierter Ausbilderinnen und Ausbilder in den Betrieben könne man sich auf fachlich versierte Forstleute verlassen: „Mit einer forstlichen Berufsausbildung auf höchstem Niveau, die hervorragend ausgebildetes Fachpersonal hervorbringt, ist Baden-Württemberg vorbildlich“, so Ministerin Gentges.

Die Abschlussprüfung umfasst einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil: Die schriftliche Prüfung wird in den Prüfungsfächern Waldwirtschaft und Landschaftspflege, Holzernte und Forsttechnik sowie Wirtschafts-/Sozialkunde durchgeführt. Die Aufgaben beziehen sich dabei auf praxisnahe Fälle. Die praktische Abschlussprüfung wird im Laufe von drei Prüfungskampagnen von in Prüfungsausschüssen organisierten ehrenamtlichen Prüfern abgenommen. Zentral für die forstliche Berufsausbildung im Land sei dabei das Forstliche Ausbildungszentrum Mattenhof in Gengenbach. Hier erlenen die Auszubildenden bei der sogenannten überbetrieblichen Ausbildung alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten ihres Handwerks, zusätzlich zur betrieblichen Ausbildung. Außerdem besuchen die Auszubildenden hier auch den Berufsschulunterricht. „Das Forstliche Ausbildungszentrum Mattenhof ist ein vielseitig geschätztes Schwergewicht in Sachen forstlicher Ausbildung. Das System aus praktischer und theoretischer Ausbildung hat sich bewährt und ist hier auf dem Gelände gut zu praktizieren. Diese gute Arbeit ist wertvoll und Keimzelle für einen gelingenden Waldumbau“, so Forstministerin Gentges abschließend.

Forstliches Ausbildungszentrum Mattenhof

Das FAZ Mattenhof ist eine gemeinsam von Land (Landesforstverwaltung) und Landkreis (Landkreis Ortenaukreis) betriebene Einrichtung. Hier werden alle baden-württembergischen Auszubildenden zum Forstwirt/zur Forstwirtin, die berufsschulpflichtig sind oder freiwillig die Berufsschule besuchen, in Landesfachklassen und im Block-System überbetrieblich ausgebildet und erhalten Berufsschulunterricht. Die Landesforstverwaltung ist zuständig für die überbetriebliche Ausbildung. Der Landkreis Ortenaukreis ist Träger der Berufsschule (Helene-Lang-Schule Offenburg). Die Auszubildenden werden pro Jahr beziehungsweise Jahrgang zu je drei bis vier „Unterrichtsblöcken“ von je drei- bis vierwöchiger Dauer einberufen

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