Moderne Software spielt für die tägliche Arbeit von Gerichten und Staatsanwaltschaften eine wichtige Rolle. Allerdings fehlt es bislang an einheitlichen Lösungen. In unterschiedlichen Bundesländern kommen verschiedene Systeme zur Anwendung; die IT-Systeme der Justiz in Bund und Ländern sind außerdem unzureichend vernetzt. Das soll sich künftig ändern. Über eine eigene Justizcloud sollen Gerichte und Staatsanwaltschaften bundesweit dieselbe moderne Software nutzen können – ohne, dass jedes Land sie einzeln beschaffen und betreiben muss. Für die Justiz bedeutet das eine einheitliche, zeitgemäße Ausstattung. Für die Länder bedeutet das deutlich weniger Aufwand für den Betrieb eigener Justiz-IT. Und für Bürgerinnen und Bürger bedeutet es, dass sie schneller zu ihrem Recht kommen – weil Verfahren zügiger bearbeitet werden können. Auf dem Weg zur bundeseinheitlichen Justizcloud ist nun ein wichtiger Zwischenschritt erfolgt: Baden-Württemberg und Niedersachsen wurden als erste Bundesländer an das neue bundesweite Justiznetz angeschlossen. Das Justiznetz wird künftig die IT-Systeme der Justiz von Bund und Ländern verbinden und die technische Grundlage der Justizcloud bilden.
Cloud-Systeme sind heutzutage ein fester Bestandteil des digitalen Alltags und der modernen Arbeitswelt. Sie ermöglichen es, IT-Anwendungen, insbesondere auch Künstliche Intelligenz, zentral zu betreiben und für eine große Zahl an Nutzern ohne Installation bereitzustellen. So erleichtern sie die Zusammenarbeit, reduzieren den Bedarf an lokaler IT-Technik und lassen sich flexibel erweitern.
Erste Version der Justizcloud bis Mitte 2027
Auch Gerichte und Staatsanwaltschaften sollen von diesen Vorteilen profitieren können. Denn nur mit einer zeitgemäßen technischen Ausstattung kann die Justiz die große Menge an immer komplexer werdenden Verfahren in angemessener Zeit erledigen. Daher arbeiten Bund und Länder bereits seit 2025 an der Umsetzung einer bundeseinheitlichen Justizcloud. Diese wird nach dem „Einmal-Für-Alle-Prinzip“ funktionieren: IT-Anwendungen werden künftig an einer Stelle zentral betrieben, und sämtliche Justizbehörden können sie bundesweit über die Cloud nutzen. Was einmal entwickelt wird, steht so allen zur Verfügung. Bis Mitte 2027 soll die erste Version der Justizcloud bereitstehen. Sie besteht aus dem Justiznetz, der erforderlichen Infrastruktur sowie der ersten IT-Anwendung, die auf der Justizcloud betrieben wird: dem Gemeinsamen Fachverfahren (GeFa). Das GeFa ist eine bundesweit einheitliche Software, mit der Gerichte und Staatsanwaltschaften ihre Verfahren künftig digital bearbeiten und verwalten können. Mit dem gestern Nachmittag in Betrieb genommenen Justiznetz ist nun der erste Schritt erfolgreich getan.
Denn das Justiznetz ist eine wichtige technische Voraussetzung für die Justizcloud: Erst mit einem Anschluss an das Netz ist es den Ländern und dem Bund möglich, auf die IT-Anwendungen der Justizcloud zuzugreifen. Die Besonderheit dabei ist, dass nun erstmals ein Netz geschaffen wurde, das allein der Justiz gehört und nicht bei einem anderen IT-Dienstleister läuft. Das ist ein wichtiger Fortschritt, da Gerichte und Staatsanwaltschaften mit besonders sensiblen Daten arbeiten. Diese können über ein eigenes Justiznetz am besten geschützt werden. So steigert die bundeseinheitliche Justizcloud auch die Souveränität der Justiz als eigene Staatsgewalt.
Finanzierung erfolgt aus Bundesmitteln
Die Finanzierung von Justizcloud und -netz erfolgt derzeit aus Bundesmitteln. Ab 2027 sind dafür weitere Mittel aus dem Pakt für den Rechtsstaat vorgesehen. Aus dessen Digitalsäule stehen 210 Millionen Euro für dieses und weitere Digitalisierungsprojekte bereit.
Gestern wurden Baden-Württemberg und Niedersachsen als erste Bundesländer mit dem bundesweiten Justiznetz verbunden. Als Nächstes wird auch der Freistaat Bayern angeschlossen. Bis Ende 2028 sollen alle Bundesländer und der Bund an das Justiznetz angeschlossen sein.
















