Trotz der landesweit rund 5.800 Verstöße gegen die Corona-Verordnung zieht die Polizei eine erfreuliche Wochenendbilanz. Am häufigsten wurde Verstöße in Bezug auf die Verpflichtung zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung und die Bestimmungen zu Ansammlungen und Veranstaltungen geahndet.
picture alliance / dpa | Julian Stratenschulte
Tierschutz
Tierschutzbeauftragte begrüßt Bemühungen für Katzenschutzverordnung in Stuttgart
Die Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz begrüßt die Bemühungen der Landeshauptstadt Stuttgart um eine kommunale Katzenschutzverordnung.
picture alliance/dpa | Marijan Murat
Tourismus
Neues Förderprogramm für Gastronomie und Tourismus
Mit dem neuen „Tourismusfinanzierungsprogramm plus“ unterstützt das Land kleinere und mittlere Gastronomie- und Tourismusbetriebe bei Investitionen. Damit ist ein Kredit in Kombination mit einem Tilgungszuschuss möglich. Insgesamt stehen zwölf Millionen Euro zur Verfügung.
picture alliance/dpa | Felix Kästle
Tourismus
Starker Einbruch bei Gäste- und Übernachtungszahlen
Die Tourismuswirtschaft im Land ist durch die Corona-Pandemie besonders stark betroffen. Im April und Mai 2020 kam es zu einem massiven Rückgang der Gäste- und Übernachtungszahlen. Die Zahlen für den Monat Juni deuten eine vorsichtige Erholung an.
Die Coronakrise hat die Menschen zurück zur Natur gebracht. Von April bis Juni haben rund 100.000 Gäste mehr als im Vorjahreszeitraum den Nationalpark Schwarzwald besucht – ein Plus von knapp 50 Prozent.
picture alliance / dpa | Swen Pförtner
Coronavirus
Beherbergungsverbot für Einreisende aus Infektions-Hotspots
Einreisende aus Landkreisen mit hohem Infektionsgeschehen dürfen künftig in Baden-Württemberg nicht mehr in Beherbergungsbetrieben wie Hotels oder Campingplätzen übernachten. Das regelt eine neue Verordnung.
picture alliance/dpa | Marijan Murat
Coronavirus
Corona-Verordnung für Beherbergungsbetriebe veröffentlicht
Ab dem 29. Mai dürfen Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze wieder vollständig öffnen. Dazu legt die Corona-Verordnung Beherbergungsbetriebe Auflagen fest.
Staatsministerium Baden-Württemberg
Corona-Verordnung
Weitere vorsichtige Lockerungsschritte
Baden-Württemberg geht einen weiteren vorsichtigen Schritt bei der Lockerung der Corona-Verordnung. Die Kinderbetreuung wird in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs ausgeweitet. Speisegaststätten dürfen unter Auflagen wieder öffnen und die Fahrgastschifffahrt darf wieder den Betrieb aufnehmen.
picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Robert Michael
Corona-Verordnung
Kabinett beschließt weitere Lockerungen der Corona-Verordnung
Ab dem 11. Mai gelten weitere Lockerungen der Corona-Verordnung. So gibt es Erleichterungen bei den Kontaktbeschränkungen und der Sport im Freien ist wieder erlaubt.
picture alliance/dpa | Marijan Murat
Coronavirus
Schrittweise Öffnung von Gastronomie und Beherbergungsbetrieben
Ab dem 18. Mai dürfen in Baden-Württemberg die Gastronomie im Außen- und Innenbereich sowie die Ferienwohnungen und Campingplätze wieder schrittweise öffnen. In einem weiteren Schritt folgen ab 29. Mai sonstige Beherbergungsbetriebe wie Hotels sowie Freizeitparks.
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