Abfallwirtschaft

Vereinbarung regelt die Entsorgung spezifisch freigegebener Abfälle

Die Entsorgung konventioneller Abfälle aus kerntechnischen Anlagen in Baden-Württemberg ist nun geregelt. Nach intensiven Verhandlungen wurden geeignete Deponien festgelegt, die diese Materialien sicher und gesetzeskonform aufnehmen.

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Deponie Sansenhecken
Auf der Deponie Sansenhecken ist in einem Einbaufeld ein Monobereich für das spezifisch freigegebene Rückbaumaterial vorgesehen.

Für die ordnungsgemäße Entsorgung sogenannter spezifisch freigegebener konventioneller Abfälle aus dem Landkreis Karlsruhe haben unter der Moderation des baden-württembergischen Umweltministeriums mehrere Partner eine Lösung gefunden.

Darauf verständigt haben sich: der Landkreis Karlsruhe, der Neckar-Odenwald-Kreis und der Enzkreis inklusive ihrer Deponiegesellschaften sowie die beiden Abfallverursacher Energie Baden-Württemberg (EnBW) und Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe (KTE).

Die Abfälle werden von unabhängigen Prüforganisationen und unter Aufsicht des Umweltministeriums durch Messungen kontrolliert und bei nachgewiesener Unbedenklichkeit für Mensch und Umwelt zur Entsorgung auf dafür geeigneten Deponien freigegeben. Die Vereinbarung regelt, dass Abfälle dieser Kategorie auf den jeweiligen Deponien des Enzkreises (Deponie Hamberg) und des Neckar-Odenwald-Kreises (Deponie Sansenhecken) entsorgt werden. Beim Abbau der beiden Kernkraftwerksblöcke in Philippsburg sind etwa ein bis zwei Prozent der Gesamtmasse für die spezifische Freigabe zur Beseitigung vorgesehen. Darüber hinaus wird etwa ein Prozent als schwach- und mittelradioaktiver Abfall in einem Endlager entsorgt, 97 bis 98 Prozent können als Wertstoffe in den konventionellen Stoffkreislauf zurückgeführt werden. Die Partner haben sich zudem darauf geeinigt, alle in diesem Sachverhalt anhängigen Rechtsverfahren zu beenden. Die zuständigen Gremien der genannten Partner haben diesen Vereinbarungen zwischenzeitlich zugestimmt – zuletzt am heutigen Tag (24. Februar 2025) der Aufsichtsrat der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises (AWN).

Stimmen der Partner

Quelle:

Gemeinsame Pressemitteilung des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis, des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz und Energiewirtschaft, der EnBW Kernkraft GmbH und der Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH

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