Meldepflichtiges Ereignis

Störung im Brennelement­zwischenlager Philippsburg

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg

Im Brennelementzwischenlager Philippsburg kam es am 28. August 2024 zu einer Störung des Behälterüberwachungssystems. Für Menschen und Umwelt bestand keine Gefahr.

Im Brennelementzwischenlager Philippsburg kam es am 28. August 2024 zu einer Störung des Behälterüberwachungssystems, mit dem die eingelagerten Transport- und Lagerbehälter auf ihre Dichtheit überwacht werden. Der Betreiber hat festgestellt, dass die unterbrechungsfreie Stromversorgung, die zur Stromversorgung des Behälterüberwachungssystems bei einem Stromausfall dient, defekt ist. Er vermutet als Ursache einen Blitzschlag im Stromnetz außerhalb der Anlage.

Der Genehmigungsinhaber stuft das Ereignis als Meldekategorie N (= normal) ein, INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).

Der Betreiber hat die defekte unterbrechungsfreie Stromversorgung außer Betrieb genommen und das Behälterüberwachungssystem an die Stromversorgung angeschlossen, die über eine Netzersatzanlage verfügt. Der Ersatz der unterbrechungsfreien Stromversorgung wird geplant.

Aufgrund der Störung war das Behälterüberwachungssystem für einen Zeitraum von circa zwei Stunden nicht verfügbar. Durch die jetzt durchgeführte Maßnahme steht es wieder zur Verfügung und würde im Fall eines Stromausfalls nur kurzzeitig ausfallen, bis die Stromversorgung durch das Notstromaggregat wiederhergestellt wird. Der sichere Einschluss der Radioaktivität wird durch die Behälter sichergestellt. Das Behälterüberwachungssystem dient lediglich zur Überwachung dieser Schutzfunktion. Im Fall eines Defekts ist eine Reparaturzeit von drei Monaten zulässig. Die sicherheitstechnische Bedeutung des kurzzeitigen Ausfalls ist daher sehr gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf
Personen und die Umwelt.

Meldestufen

Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung – AtSMV zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.

Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse):

  • Kategorie S (Unverzügliche Meldung): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.
  • Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell – aber nicht unmittelbar – signifikante Ereignisse.
  • Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von fünf Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen. Unverfügbarkeiten von Komponenten/Systemen, die durch im Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend berücksichtigt ist.

Internationale Bewertungsskala INES

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES (International Nuclear and Radiological Event Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur (NEA) der OECD bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.

Die Skala umfasst sieben Stufen:

  1. Störung
  2. Störfall
  3. ernster Störfall
  4. Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen
  5. Unfall mit weitergehenden Auswirkungen
  6. schwerer Unfall
  7. katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala (1 bis 7) einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der „Stufe 0“ zugeordnet.

Weitere Meldungen

Wanderer gehen bei Reichelsheim durch den herbstlichen Odenwald (Hessen).
Forst

KI unterstützt Waldmanagement im Klimawandel

Polizisten kontrollieren ein Auto.
Verkehrssicherheit

Autoposerszene bundesweit im Fokus

Die NECOC-Versuchsanlage am KIT produziert festen Kohlenstoff aus klimaschädlichem Kohlenstoffdioxid.
Wirtschaft

Land fördert innovatives Verfahren für klimaneutrale Produktion

Bescheidübergabe am 31. März 2026
Wirtschaft

Land stärkt Automotive-Standort im Rems-Murr-Kreis

Ein Reh springt bei Bodnegg (Baden-Württemberg) über eine Wiese, auf der Löwenzahn blüht. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Forst

Forstliches Gutachten 2024 Baden-Württemberg

Ein Zug fährt an einem mit Häusern übersäten Hügeln durch eine grüne Landschaft.
Schienenverkehr

Grundlage für Erhalt der Panoramabahn vereinbart

Straßenbaustelle an der B31 im Schwarzwald (Bild: © dpa).
Straßenbau

500 Millionen Euro für Straßenerhalt im Land

Icon eines Gesetzbuches mit aufgedrucktem Paragrafenzeichen.
Verkehr

Landesmobilitätsgesetz macht gute Mobilität einfacher

Gruppenbild bei Agrarministerkonferenz in Bad Reichenhall
Landwirtschaft

Frühjahrs-Agrarministerkonferenz 2026 in Bad Reichenhall

Siegerehrung Start-up BW Elevator Pitch Vorentscheid Rems-Murr
Start-up BW

Fibryx GmbH im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch"

Wasserrückhalt im Wald
Forst

Wälder speichern Wasser und schützen vor Erosion

Kernkraftwerk Philippsburg ohne Türme (Aufnahme vom 03.06.2020)
Kernkraft

Leckage im Kernkraftwerk Philippsburg

Ein Mann geht mit Kinderwagen und Hund auf einem Gehweg in Heidelberg.
Fußverkehr

Land startet Modellprojekt für barrierefreie und sichere Gehwege

Das Flügelrad für Radioaktivität ist auf einer sogenannte Ringleitung für hochkonzentriertes Radon zu sehen.
Strahlenschutz

Ergebnisse des Radon-Messprogramms

Straßenverkehr in Stuttgart
Bundesrat

Gegen erneute Verbote für Automobilbranche