Ukraine-Krieg

Steuerliche Entlastungen im Zusammenhang mit Ukraine-Krieg

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Das Neue Schloss in Stuttgart wird in den Farben gelb und blau der Flagge der Ukraine angestrahlt.

Wer durch den Ukraine-Krieg geschädigte Menschen unterstützt, kann einige steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen.

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen, wenn sie bei der Unterstützung der Opfer des Ukraine-Kriegs mitwirken. Vereinfacht werden auch Hilfsmaßnahmen von Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen und deshalb steuerbegünstigt sind. Das haben das Bundesfinanzministerium und die Finanzministerien der Länder entschieden. Ein entsprechender Katastrophenerlass wurde herausgegeben.

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz: „Der russische Angriffskrieg in der Ukraine bringt furchtbares Leid über die Menschen. Es ist keine Frage, dass wir die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen im Land entlasten, wenn sie die Opfer des Krieges unterstützen. Unbürokratische Hilfe ist das Gebot der Stunde.“

Die steuerlichen Maßnahmen vereinfachen unter anderem den Spendennachweis. Ebenso gibt es Erleichterungen bei der Mittelverwendung durch steuerbegünstigte Körperschaften.

Die steuerlichen Maßnahmen im Einzelnen

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