Dem Kultusministerium liegen Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Ausstellung von Rettungsschwimmernachweisen vor. Nach bisherigem Kenntnisstand gibt es einen gesicherten Fall im Raum Baden-Baden, in dem die Bescheinigung unrechtmäßig durch eine Prüferin aus dem Bereich der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) ausgestellt wurde, obwohl nachgewiesenermaßen keine Rettungsfähigkeit vorlag.
Wenngleich aktuell nur dieser eine Fall bekannt ist, hat das Kultusministerium unmittelbar nach Bekanntwerden gemeinsam mit den zuständigen Stellen umfassende Prüfungen eingeleitet, um mögliche weitere Fälle zu identifizieren und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Die Staatsanwaltschaft wurde durch das Regierungspräsidium Karlsruhe informiert.
Sicherheit der Schülerinnen und Schüler steht an erster Stelle
Ministerialdirektor Manuel Geiger sagte: „Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler steht an erster Stelle. Deshalb werden alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um schnellstmöglich Klarheit zu schaffen und einen sicheren Schwimmunterricht zu gewährleisten.“
Das Kultusministerium hat zusätzlich zu den genannten Prüfungen die Schulleitungen in einem Schreiben gebeten, nochmals explizit sicherzustellen, dass nur Lehrkräfte Schwimmunterricht erteilen, die eine Aus- oder Fortbildung zur Rettungsfähigkeit im Umfang von mindestens zwölf Unterrichtseinheiten absolviert und/oder das Rettungsschwimmerabzeichen Silber erworben haben. Dies liegt dem Erwerb des Rettungsschwimmernachweises nämlich zugrunde.
DLRG unterstützt lückenlose Aufklärung
Felix Strobel, Präsident, DLRG-Landesverband Baden e.V., ergänzte: „Die Rettungsschwimmausbildung der DLRG folgt strengen, verbindlichen Vorgaben an Umfang, Inhalt und Abnahme der Abzeichen. Bestehen Zweifel an der Einhaltung dieser Standards, setzen wir uns in jedem Einzelfall für eine lückenlose Aufklärung ein – auch im Interesse der vielen engagierten Ausbilderinnen und Ausbilder, die täglich landesweit für eine hohe Ausbildungsqualität sorgen. Für einen flächendeckenden und sicheren schulischen Schwimmunterricht unterstützen wir das Land Baden-Württemberg selbstverständlich bei der fachlichen Prüfung jedes Verdachtsfalls.“
Lehrkräfte, bei denen die Rettungsfähigkeit aufgrund einer möglichen Unregelmäßigkeit in Zweifel steht, werden bis zum erneuten Nachweis nicht im Schwimmunterricht eingesetzt. Angehende Lehramtsanwärterinnen und -anwärter werden wie auch angehende auszubildende Fachlehrkräfte bis zum entsprechenden Nachweis eines ordnungsgemäß und erfolgreich absolvierten Rettungsschwimmerkurses nicht in Dienst gestellt. Dies gilt auch für die Einstellung von Lehrkräften.
















