Frauen/Migration

Land fördert weitere Projekte für Frauen mit Zuwanderungsgeschichte

Die Landesregierung plant, für die Unterstützung von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte in den Jahren 2025 und 2026 weitere Mittel in Höhe von insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung zu stellen.

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Eine muslimische Einwanderin sitzt mit anderen Personen am Tisch und schaut sich während des Englischunterrichts Blätter mit Grammatikaufgaben an.
Symbolbild

Die Landesregierung plant, für die Unterstützung von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte in den Jahren 2025 und 2026 weitere Mittel in Höhe von insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Bis zur Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers steht das Programm unter Haushaltsvorbehalt. Frauen mit Zuwanderungsgeschichte sind seit vielen Jahrzehnten ein wichtiger Teil der baden-württembergischen Gesellschaft und tragen wesentlich zur gesellschaftlichen Entwicklung in allen Lebensbereichen bei. Allerdings geschieht dies häufig im Hintergrund.

Potenziale der Frauen weiter stärken

„Da der erste Förderaufruf weit überzeichnet war, möchten wir Frauen mit Zuwanderungsgeschichte erneut in den Fokus nehmen. Mit den geförderten Maßnahmen wollen wir die Potenziale von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte weiter stärken“, so Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am 18. November 2024 in Stuttgart.

Im Einzelnen werden insbesondere Maßnahmen gefördert, bei denen zugewanderte Frauen ihr eigenes Potenzial entfalten können und bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt, basierend auf ihren individuellen Kompetenzen, unterstützt werden. Und schließlich soll ihre Selbstbestimmung und ihr Handlungsspielraum zur Nutzung individueller Chancen erhöht werden.

Bis zu 30.000 Euro je Maßnahme

Gefördert werden Kommunen (Stadt- und Landkreise, kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie kommunale Zusammenschlüsse) sowie freie Träger. Die Kommunen können einen anteiligen Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent und freie Träger in Höhe von bis zu 90 Prozent erhalten. Der Höchstsatz beträgt 30.000 Euro je Maßnahme.

Das Regierungspräsidium Stuttgart als Bewilligungsstelle übernimmt die Antragsberatung. Dort sind die Anträge mit dem vorgesehenen Antragsformular bis zum 30. Dezember 2024 abzugeben. Frühestmöglicher Beginn der Maßnahmen ist der 1. April 2025.

Bei der Förderentscheidung wird das Ministerium von einem plural besetzten, unabhängigen Expertengremium beraten. Die Jury besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Strategiegruppe des Netzwerkes Integration sowie der Arbeitsgruppe „Empowerment von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte“ und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration. Mit Unterstützung des Gremiums ist es möglich, aus den zahlreichen eingegangenen Anträgen erfolgsversprechende Empowermentprojekte für Frauen für eine Förderung auszuwählen.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Empowerment von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte

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