„Die Blauzungenkrankheit hat sich in den vergangenen Jahren räumlich ausgebreitet. Eine vollständige Tilgung der Blauzungenkrankheit erscheint nach den Untersuchungen der Europäischen Union kaum realistisch, sodass der Schwerpunkt künftig auf einem risikobasierten Ansatz zur Begrenzung der Verschleppung der Blauzungenkrankheit liegt. Eine wirksame Verhinderung und Bekämpfung ist nur durch eine vorbeugende Impfung möglich. Impfnachweise erleichtern ebenso den Transport und Handel mit Tieren. Machen Sie deshalb als Tierhalter von dem durch das Land und die Tierseuchenkasse bezuschussten Impfangebot Gebrauch“, sagte die Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat, Marion Gentges.
Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildwiederkäuern. Betroffen sind neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Kameliden und Rotwild. Das Virus wird durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragen. Die Blauzungenkrankheit äußert sich insbesondere in Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Insbesondere bei Schafen kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge oder Verlammungen kommen.
Neueinstufung der Blauzungenkrankheit durch die EU / Künftige Verbringungsregelungen
Die EU hat zum 1. November 2026 die Blauzungenkrankheit von der Kategorie C+D+E in die Kategorie D+E herabgestuft. Die Rekategorisierung der Blauzungenkrankheit (BTV) erfolgte, da sich die Blauzungenkrankheit in den vergangenen Jahren räumlich stark ausgebreitet hat. Grundsätzlich gilt, dass Tierhalter durch das Verbringen von Tieren den Gesundheitsstatus am Bestimmungsort nicht gefährden dürfen. Daher können ab 1. November Tiere unter folgenden Bedingungen in BTV-8 freie Gebiete verbracht werden:
- Die Tiere wurden vollständig gegen BTV-8 geimpft.
- Tiere bis zu einem Alter von 90 Tagen: Die BTV-8 Impfung des Muttertiers muss spätestens 28 Tage vor Geburt abgeschlossen sein und das Jungtier muss nach der Geburt Kolostrum des Muttertieres erhalten haben. Die Kolostrumgabe ist per Tierhaltererklärung zu bestätigen.
- Ungeimpfte Tiere benötigen auch zukünftig einen negativen PCR-Test. Das Ergebnis des PCR-Tests ist 14 Tage gültig. Repellent- oder Insektizid-Behandlung ist nicht mehr erforderlich. Eine Tierhaltererklärung, die die Abwesenheit von Anzeichen einer Krankheit bestätigt, ist weiterhin erforderlich.
- Tiere zur unmittelbaren Schlachtung können ohne weitere Anforderungen auf direktem Weg zum Bestimmungsschlachthof verbracht werden, wenn sie innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft geschlachtet werden. Der Bestimmungsschlachthof muss künftig nicht mehr mindestens 48 Stunden vor Verbringung informiert werden. Eine Tierhaltererklärung, die die Abwesenheit von Anzeichen einer Krankheit bestätigt, ist weiterhin erforderlich.
Verbringen in andere Mitgliedsstaaten
Die Anforderungen für das Verbringen in andere Mitgliedsstaaten können sich von diesen nationalen Regelungen unterscheiden.
Korrekt geimpfte Tiere können in der Regel ohne weitere Bedingungen in andere Mitgliedsstaaten verbracht werden. Je nach Betroffenheit des jeweiligen Mitgliedstaates können darüber hinaus Serotyp-spezifische Ausnahmeregelungen bestehen. Über die aktuellen Bedingungen kann die örtlich zuständige untere Tiergesundheitsbehörde Auskunft geben.
Digitale Tierhalterklärung
Die erforderlichen Tierhaltererklärungen können zukünftig auch digital über HI-Tier erfolgen und ersetzen somit die Papierform. Bisher mussten Tierhalter bei jeder Verbringung eine Tierhaltererklärung unter Angabe der Ohrmarken ausfüllen. Mit der Teilnahme in HIT erklärt sich der Tierhalter einverstanden, dass anderen registrierten Nutzern ab dem Beginn der Teilnahme über eine Abfrage die in HIT gespeicherten Daten zu BTV-8 Impfungen beziehungsweise BTV‑8‑Untersuchungsergebnissen seiner Tiere zur Verfügung stehen. Die Teilnahme kann jederzeit beendet werden.
Aktuelle Lage bei BTV-8 in Deutschland
Derzeit sind zwei Varianten des Blauzungen-Virus in Deutschland nachgewiesen. Der Serotyp 3 tritt flächendeckend in allen Ländern auf. Vom Serotyp 8 sind derzeit die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen sowie Niedersachsen bis auf den südlichen Landesteil um Göttingen nicht betroffen.
In Deutschland gab es 2025 beim Serotyp BTV-8 insgesamt 24 Ausbrüche in den Ländern Baden-Württemberg (18), Bayern (3), Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen (jeweils 1). Im Jahr 2026 waren es insgesamt 21 Ausbrüche in den Ländern Baden-Württemberg (13), Bayern (1), Hessen (3), Nordrhein-Westfalen (1) und Rheinland-Pfalz (2). Der bisher letzte Ausbruch trat am 13.10.2026 im Landkreis Günzburg (BY) auf.
















