Einzelhandel

Ideenwettbewerb für Einkaufserlebniskonzepte

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Dame in einem Bekleidungsgeschäft

Das Land startet einen Ideenwettbewerb für zeitgemäße Einkaufserlebniskonzepte. Mit dem Ideenwettbewerb wird ein gezielter Anreiz für Einzelhändler gesetzt, um kreative, innovative und nachhaltig wirksame Konzepte für zeitgemäße Einkaufserlebnisse zu entwickeln und umzusetzen.

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg unterstützt mit dem Ideenwettbewerb „Einkaufserlebnisse im stationären Einzelhandel – Best Practices für Baden-Württemberg“ stationäre Einzelhändler dabei, neue Einkaufserlebniskonzepte zu entwickeln. Die Ideen können ab sofort eingereicht werden.

„Um langfristig wettbewerbsfähig zu sein, muss der stationäre Einzelhandel seine Vorteile gegenüber dem reinen Online-Handel ausbauen und stärken. Der Steigerung des Kauferlebnisses durch innovative Verkaufsflächen und Angebote kommt dabei eine wichtige Bedeutung zu. Dafür braucht es neue Ideen, Lösungen und Vorbilder. Deshalb setzen wir mit dem Ideenwettbewerb einen gezielten Anreiz für unsere Einzelhändler, um kreative, innovative und nachhaltig wirksame Konzepte für zeitgemäße Einkaufserlebnisse zu entwickeln und diese mit Unterstützung des Landes auch im eigenen Ladengeschäft umzusetzen“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Insgesamt sollen rund 25 Konzepte zur Stärkung des stationären Einkaufserlebnisses im Rahmen des Ideenwettbewerbs ausgewählt und deren Umsetzung finanziell gefördert werden. „Ich freue mich, dass wir mit der CIMA Beratung + Management GmbH und der ibi research an der Universität Regensburg GmbH zwei Beratungsunternehmen mit großer Handelserfahrung als Dienstleister für die Umsetzung des Ideenwettbewerbs und die beratende Begleitung der ausgewählten Einzelhändler gewinnen konnten“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Bis zu 70.000 Euro förderfähige Kosten werden übernommen

Der Ideenwettbewerb richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen des Einzelhandels und des Kfz-Handels mit Unternehmenssitz und Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Unternehmen des Versand- und Internet-Einzelhandels sind nur dann förderberechtigt, wenn sie über mindestens ein stationäres Ladenlokal verfügen oder ein solches konkret einrichten wollen.

Der Fördersatz beträgt 80 Prozent der förderfähigen Kosten, begrenzt auf maximal 70.000 Euro je Unternehmen. Förderfähig sind neben Ausgaben für Gestaltungsmaßnahmen und den temporären, nicht die Gebäudesubstanz verändernden Innenausbau des Ladenlokals sowie den Ladenbau, die Anschaffungs- oder Mietkosten im Zusammenhang mit dem Erlebniskonzept, die Ausgaben für externe Dienstleister und sowie Marketingkosten. Für eine bestmögliche Umsetzung der Erlebniskonzepte vor Ort sollen die rund 25 ausgewählten Einzelhandelsunternehmen zusätzlich von den Einzelhandelsexpertinnen und -experten der CIMA Management + Beratung GmbH und der ibi research an der Universität Regensburg GmbH, intensiv beratend begleitet werden. Schließlich sind im Sinne eines landesweiten Wissenstransfers die Ermittlung und Veröffentlichung der erfolgreichsten Erlebniskonzepte (Best Practices) vorgesehen.

Die Wettbewerbsteilnahme ist für antragsberechtigte Unternehmen des Einzelhandels bis zum 7. Oktober 2022 möglich. Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen können über die Internetseite des Wettbewerbs abgerufen werden.

Einzelhandel befindet sich im Wandel

Der Einzelhandel befindet sich in einem tiefgreifenden Strukturwandel, der ihn vor vielfältige Herausforderungen stellt. Dazu gehören insbesondere das veränderte Konsumentenverhalten und die digitale Transformation mit weiter zunehmendem Onlinehandel und -kauf. Die Corona-Pandemie verstärkte diese Entwicklung mit der Folge dramatischer Umsatzrückgänge über einen längeren Zeitraum bei vielen, insbesondere kleinen und mittleren inhabergeführten, stationären Einzelhändlern. Viele Einzelhändler haben durch diese Entwicklung stark an wirtschaftlicher Substanz verloren, nicht zuletzt in den für eine attraktive Innenstadt besonders wichtigen Branchen wie etwa dem Bekleidungs- und Schuheinzelhandel, dem Spielwareneinzelhandel oder dem Einzelhandel mit Wohnungseinrichtungen und Haushaltswaren. Aktuell belasten die in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine massiv gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise das Konsumklima und den Einzelhandel zusätzlich.

Mit der Intensivberatung „Zukunft Handel 2030“ hat das Wirtschaftsministerium bereits im letzten Jahr ein Förderprogramm veröffentlicht, welches insbesondere kleine und mittlere stationäre Einzelhandelsunternehmen bei der Bewältigung des Transformationsprozesses unterstützt, indem tragfähige, individuelle Lösungen in den Bereichen Digitalisierung, neue Geschäftsmodelle und Personal durch branchenerfahrene Fachberater erarbeitet werden.

Darüber hinaus unterstützt das Förderprogramm „Regionale Innenstadtberater“ bereits seit Juli 2021 die Innenstadtakteure, darunter auch den stationären Einzelhandel, bei der Entwicklung und Umsetzung langfristig wirksamer Konzepte. Mit dem Sofortprogramm Einzelhandel / Innenstadt werden neben der Einrichtung und dem Betrieb von Pop-up-Stores und -Malls zur Leerstands-Bekämpfung in den Kommunen, unter anderem neuartige Veranstaltungen mit Eventcharakter zur Innenstadtbelebung gefördert.

ibi research: Einkaufserlebnisse im stationären Einzelhandel

ibi research: Bewerbungsformular zur Teilnahme am Ideenwettbewerb (PDF)

ibi research: Förderantrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Ideenwettbewerbs (PDF)

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