Forst

Hohe Waldbrandgefahr im Land

In Teilen Baden-Württembergs wird im Laufe der Woche die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5 erreicht. Die geltenden Verhaltensregeln im Wald sind daher unbedingt zu beachten.

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Ein Schild an einer Schutzhütte im Wald weist auf Waldbrandgefahr hin.
Symbolbild

„Mit dem ersten Mai steht ein langes Wochenende an. Viele gehen raus in die Natur und in den Wald um sich zu erholen. Die Trockenheit der letzten Tage führt zu einer hohen Waldbrandgefahr in unseren Wäldern. Daher gilt sich umsichtig zu verhalten, denn ein heißer Katalysator von einem unachtsam abgestellten Fahrzeug oder die Hitze eines Einweggrills kann ausreichen, um einen Waldbrand zu entfachen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk am Mittwoch, 29. April 2026, in Stuttgart.

Die Waldbrandsaison startet mit der höchsten Waldbrandwarnstufe

Nach einem eher durchschnittlichen Waldbrandjahr 2025 mit rund 70 Waldbränden und einer verbrannten Gesamtfläche von knapp acht Hektar, startet die Waldbrandsaison 2026 mit einem hohen Waldbrandrisiko. Grund hierfür ist eine anhaltende Trockenperiode mit sehr wenigen Niederschlägen. Aus diesem Anlass weist das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg auf das Rauchverbot von März bis Oktober im Wald hin. Darüber hinaus ist auch das Entfachen von Feuer im Wald in dieser Zeit verboten. Eine Ausnahme besteht nur an den ausgewiesenen Grillplätzen in den dafür vorgesehenen Grillstellen.

Die Landesforstverwaltung bittet um erhöhte Aufmerksamkeit der Waldbesucher

Sollten Waldbesucher bei ihrem Aufenthalt im Wald Rauch oder Feuer feststellen, bittet die Forstverwaltung darum sofort den Notruf 112 zu wählen und die Feuerwehr zu verständigen. Eine schnelle Entdeckung und Meldung von Waldbränden hilft das Ökosystem Wald aktiv zu schützen. Um die Waldbesucher auf die Waldbrandgefahr hinzuweisen wurde zudem ein neues Hinweisschild entwickelt. Dieses vereint Hinweise auf Verhaltensregeln in Bezug auf Waldbrand, sowohl präventiv als auch was im Falle eines Waldbrandes zu tun ist.

„Die Forstbehörden des Landes und die Feuerwehren sind auf Gefahrenlagen gut vorbereitet“, betonte Minister Hauk. Die bewährte enge Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und Forst wirke sich zudem positiv auf eine schnelle Waldbrandbekämpfung aus und trage auch dazu bei, dass der Klimawandel in Baden-Württemberg noch keine hohen Waldbrandzahlen verursache. „Die Größe der von Bränden betroffenen Waldfläche ist hierzulande im Vergleich zu anderen Ländern als gering zu betrachten und zeigt deutlich, dass das Waldbrandmanagement des Landes funktioniert“, sagte Minister Hauk.

Um gemeinsam vor der Lage zu bleiben treffen sich am 29. und 30. April  2026 Forstbedienstete und Kreisbrandmeister an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal, um sich regelmäßig über das Waldbrandgeschehen im Land auszutauschen.

Verhaltensregeln zur Erholung im Wald

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Feuer machen ist ganzjährig nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die Ortspolizeibehörden sowie die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten. Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss grundsätzlich mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
  • Denken Sie an die Waldtiere, die momentan mit der Aufzucht des Nachwuchses beschäftigt sind und nehmen Sie ihren Vierbeiner am besten an die Leine.

Was tun, wenn ein Brand ausgebrochen ist?

Wichtig ist es, Ruhe zu bewahren und sich sowie andere Personen nicht in Gefahr zu bringen. Wählen Sie die 112 und informieren Sie die Leitstelle über folgende Punkte.

  1. Wo brennt es? – genaue Ortsangabe (markante Geländepunkte oder der Standort per GPS Funktion des Mobiltelefons), Brandausmaß
  2. Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
  3. Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
  4. Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.
  5. Nutzen Sie die kostenfreie App ,Hilfe im Wald‘: Im Notfall können Sie die Einsatzkräfte direkt zu ihrem Standort navigieren.

Weitere wertvolle Hinweise finden Sie auch auf der Homepage der FVA zum Thema Waldbrandmanagement. Waldbesitzer können sich zu dem Thema bei den Ansprechpersonen der unteren Forstbehörden beraten lassen. Wichtig ist dabei ein präventiver Waldbau mit aktiver Waldbewirtschaftung, wie dies in den aktuell überarbeiteten Waldentwicklungstypen integriert ist.

Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg: Plattform ­Integriertes Waldbrandmanagement

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