Bundesrat

Hoffmeister-Kraut fordert Stärkung des Mittelstands

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat sich im Bundesrat für die Stärkung des Mittelstands ausgesprochen. Der Entschließungsantrag des Landes beinhaltet insbesondere Ideen zur Verbesserung der Finanzierungssituation des Mittelstands.

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Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat sich in der Bundesratssitzung am 14. Februar 2025 für die Stärkung des mittelständischen Unternehmertums und vor allem auch Start-ups eingesetzt. „Wir müssen mehr Lust auf Unternehmertum machen. Dazu gehört, dass wir Unternehmerinnen und Unternehmer ermutigen, mit starken Investoren unternehmerische Risiken einzugehen, um die Zukunft ihrer Unternehmen aktiv zu gestalten“, so Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Baden-Württemberg hat mit einem Entschließungsantrag in der Bundesratssitzung in Berlin am 14. Februar 2025 Ideen zur Verbesserung der Finanzierungssituation des Mittelstands vorgestellt. „Der Mittelstand bildet in Deutschland und vor allem in Baden-Württemberg das Rückgrat der Wirtschaft. Seine Stärkung ist von strategischer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort“, sagt Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

Die kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland stehen vor großen Herausforderungen: Der technologische Wandel insbesondere im Bereich der Digitalisierung und der Automatisierung sowie die Transformation auf nachhaltige und innovative Geschäftsmodelle erfordern von kleinen und mittleren Unternehmen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten hohe Investitionen. „Die Finanzierung dieser Investitionen ist nur mit einer starken Eigenkapitalbasis möglich. Ein besonderer Bedarf an Eigenkapital besteht zudem bei der Finanzierung schnellen Wachstums von kleinen und mittleren Start-up-Unternehmen und bei der Gestaltung von Unternehmensnachfolgen von kleinen und mittleren Unternehmen. Die Finanzierungssituation des Mittelstands zu stärken, ist das Ziel des Antrags“, betont Hoffmeister-Kraut.

Eigenkapital stärken

Gerade die Inhaber von kleinen und mittleren Unternehmen seien allein oft nicht in der Lage, das hierfür erforderliche zusätzliche Eigenkapital in ihre Unternehmen einzubringen oder über einbehaltene Gewinne zu erwirtschaften. Mit einer Bereitstellung von Eigenkapital durch Investoren in Form von Minderheitsbeteiligungen würden diese Problemlagen effektiv adressiert und die Grundlage für mehr Wachstum und Beschäftigung geschaffen. Jedoch haben gerade kleine und mittlere Unternehmen Schwierigkeiten, Eigenkapitalgeber für eine Minderheitsbeteiligung zu gewinnen, da ein Gang an die Börse aufgrund des regulatorischen Aufwands für sie in der Regel nicht darstellbar ist.

Mit einer gezielten Weiterentwicklung des Unternehmensbeteiligungsgesellschaftsgesetzes (UBGG) soll künftig verstärkt privates Eigenkapital für Minderheitsbeteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen mobilisiert werden. Um eine breite Anreizwirkung für die Bereitstellung von Eigenkapital in Form von Minderheitsbeteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen zu erzielen, soll das UBGG daher grundlegend novelliert werden, so die Initiative des Wirtschaftsministeriums. Zielführend erscheint eine klare Fokussierung des Gesetzeszwecks auf die Förderung der Eigenkapitalversorgung von kleinen und mittleren Unternehmen in Form von Minderheitsbeteiligungen und eine Vereinfachung und Straffung der Vorgaben zu Anlagegrenzen und Anteilstruktur, die weiterhin der bewährten Aufsicht durch die Länder unterliegen. Zentraler Ansatzpunkt für eine Weiterentwicklung des UBGG könnte eine gezielte Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen sein. Nur spürbare steuerliche Vorteile dürften Investoren dazu bewegen, die Einschränkungen und Auflagen einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft in Kauf zu nehmen und ausschließlich in Minderheitsbeteiligungen an kleine und mittlere Unternehmen zu investieren.

Die wesentlichen Änderungsvorschläge

Die Initiative sieht vor, den Zweck des Gesetzes ausdrücklich zu definieren und auf Minderheitsbeteiligungen an nicht börsennotierten kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) auszurichten. Darüber hinaus fordert der Antrag dazu auf, das Gesetz im Hinblick auf die Vorgaben zu Anlagegrenzen und Anteilstruktur zu vereinfachen und die Verfahren bei Anerkennung und Aufsicht zu überprüfen und weitestgehend zu digitalisieren. Kernpunkt des Antrags ist die Forderung nach einer stärkeren steuerlichen Begünstigung von Investoren von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften durch Begünstigungen bei der Einkommensteuer.

Vorsitz in der Wirtschaftsministerkonferenz

Zum 1. Januar 2025 hat Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut den Vorsitz der Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) übernommen. Die WMK ist eine von mehreren Fachministerkonferenzen in Deutschland. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz sind die Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister sowie die Wirtschaftssenatorinnen und Wirtschaftssenatoren der 16 Bundesländer. Der Vorsitz wird Baden-Württemberg turnusmäßig für insgesamt zwei Jahre bis Ende 2026 übertragen.

Für das Jahr 2025 wurde das Schwerpunkthema „Mut zum Unternehmertum – Innovation und neue Wertschöpfung durch Start-ups und Unternehmensnachfolge“ gewählt. Baden-Württemberg will auch im Kreis der WMK Vorschläge erarbeiten, wie die Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Gründer, kleine und mittlere Unternehmen verbessert werden können. Das beginnt bei Fragen der Finanzierung bis hin zu arbeitsrechtlichen Hürden, die Gründerinnen und Gründer hemmen.

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Gruppenfoto der 54. Sportministerkonferenz. V.l.: Klaus Zimmermann, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Olaf Bull, Staatsrat beim Senator für Inneres und Sport in Bremen, Stefan Gruhner, Chef der Staatskanzlei und Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport und Ehrenamt, Florian Birkmeyer, Ministerialdirektor im Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Medien des Landes Rheinland-Pfalz, Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, Reinhold Jost, Minister für Inneres, Bauen und Sport im Saarland, Franziska Becker, Staatssekretärin für Inneres und Sport in Berlin, Nils Thiede, Leiter der Abteilung Jugend, Familie und Sport im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, Sandro Kirchner, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Magdalena Finke, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Ulf Bandiko, Amtschef im Ministerium des Inneren und Sport von Sachsen, Theresa Schopper, die für den Sport zuständige Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg und Vorsitzende der Sportministerkonferenz, Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport von Niedersachsen, Thomas Weikert, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Diana Stolz, hessische Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Andy Grote, Senator für Inneres und Sport in Hamburg, und Ronald Rauhe, Staatsminister für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt.
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