Lieferkettengesetz

Einigung bei EU-Lieferkettengesetz und zu Nachhaltigkeitsberichten

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut begrüßt die Einigung zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament zum EU-Lieferkettengesetz und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

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Container werden auf einem Container-Terminal transportiert. (Foto: © dpa)
Symbolbild

Zu der in der Nacht auf Dienstag, 9. Dezember 2025, erzielten vorläufigen Einigung von EU-Kommission, Rat und Parlament beim EU-Lieferkettengesetz und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erklärt Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus: 

„Die Einigung zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament zum EU-Lieferkettengesetz und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung begrüße ich ausdrücklich. Mit dem gefundenen Kompromiss hat die EU ihr Versprechen eingelöst, die Berichts- und Nachweispflichten spürbar zu reduzieren. Für unsere Unternehmen ist das ein wichtiges Signal. Besonders bedeutsam ist, dass im EU-Lieferkettengesetz auf eine EU-weite zivilrechtliche Haftung verzichtet wird. Dafür habe ich mich in Gesprächen in Brüssel und über den Bundesrat nachdrücklich stark gemacht.“

Positiv bewertet die Ministerin auch die Anhebung der Schwellenwerte beim EU-Lieferkettengesetz und der Nachhaltigkeitsberichterstattung. So seien deutlich weniger Unternehmen von den Berichtspflichten betroffen und insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen entlastet.

Hoffmeister-Kraut weiter: „Von der Bundesregierung erwarte ich nun, dass die Ergebnisse zeitnah in nationales Recht umgesetzt werden, um der Wirtschaft die dringend benötigte Rechtssicherheit zu geben.“

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