Flugverkehr

Digitale Infoveranstaltung zu alternativer Abflugroute am Flughafen Stuttgart

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Startendes Flugzeug am Flughafen Stuttgart.

Zur aktuellen Debatte um die mögliche Einführung einer alternativen Abflugroute am Stuttgarter Flughafen stand unter anderem die formale Vorstellung des Verfahrens auf der Agenda einer digitalen Informationsveranstaltung. Dabei konnten neue Kompromisslinien gefunden werden.

Im Zuge der aktuellen Debatte um die mögliche Einführung einer alternativen Abflugroute am Stuttgarter Flughafen haben Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Verkehrsminister Winfried Hermann am Mittwochabend, 20. Oktober, Abgeordnete und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister betroffener Kommunen zu einer digitalen Informationsveranstaltung eingeladen. Auf der Agenda stand die formale Vorstellung des Verfahrens und der Route durch die Deutsche Flugsicherung als Planungsinstanz und durch die Antragsteller (Lufthansa und Eurowings), ein Überblick über den Stand der Debatte in der Fluglärmkommission durch den Vorsitzenden des Gremiums, Oberbürgermeister von Ostfildern Christof Bolay, sowie die offene Diskussion mit den anwesenden Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger.

Kritische Diskussion mündet in gemeinsamen Kompromissen

Unter der Moderation von Verkehrsminister Hermann konnten nach ausführlicher und kritischer Diskussion Kompromisse für das weitere Vorgehen gefunden werden.

Als Ergebnis der Diskussion wurden folgende Punkte festgehalten:

  1. Wie vom Vorsitzenden der Fluglärmkommission vorgeschlagen, wird die Fluglärmkommission am 2. November keine abschließende Empfehlung abgeben.
  2. Die Antragssteller (Lufthansa/Germanwings) und die Deutsche Flugsicherung als Planungsbehörde werden in der kommenden Sitzung der Fluglärmkommission Detailfragen nochmals vertieft erörtern.
  3. Dem von einigen Kommunen vorgetragenen Wunsch nach einem unabhängigen Gesamtlärmgutachten wird Rechnung getragen, indem eine Expertengruppe die Möglichkeit und Aussagekraft eines solchen Gutachtens bewertet. Es muss sichergestellt sein, dass ein solches Gutachten entscheidungsrelevante Informationen liefern kann. Das Land bietet dafür eine Drittelfinanzierung an.
  4. Im Falle eines späteren zustimmenden Votums durch die Fluglärmkommission wird ein Probebetrieb von einem Jahr angestrebt. Dieser soll auf zwei Flüge je Stunde begrenzt werden. Der Probebetrieb soll mit einer Evaluierung auf Basis der dann erhobenen realen Messwerte verbunden werden.
  5. Alle neu betroffenen Kommunen, die bisher nicht Mitglied der Fluglärmkommission sind, sollen über die bereits stattgefundene Einbindung hinaus im weiteren Verfahren mindestens ein Gastrecht in der Fluglärmkommission haben.

Das Land in moderierender Rolle

Kretschmann und Hermann machten im Diskussionsverlauf mehrfach deutlich, dass das Land lediglich eine moderierende Rolle im Verfahren spiele. Alle Entscheidungen seien von den zuständigen Gremien zu treffen. 

Zudem wurde von Seiten der Antragssteller betont, dass die Zielsetzung der neuen Routenplanung zwei zentralen Zielen folge: Ein Maximum an Lärmminderung und die Einsparung von Treibstoff.

Faire und konstruktive Lösung für alle Betroffenen

Ministerpräsident Kretschmann zeigte sich im Anschluss mit dem Ergebnis zufrieden: „Der Austausch hat gezeigt, dass es nochmal wichtig war, alle Beteiligten an einen Tisch zu holen, um das weitere Verfahren zu besprechen, fachliche Argumente auszutauschen und offene Fragen zu klären. Es ist uns ein großes Anliegen, dass wir zu einer fairen und konstruktiven Lösung für alle Betroffenen kommen. Es ist deshalb auch richtig, wenn sich die Fluglärmkommission dafür die notwendige Zeit nimmt. Es muss aber auch allen Beteiligten bewusst sein: Es geht um ein rein fachliches und sachliches Verfahren mit genau vorgegebenen Verfahrensschritten. Und an diesen Verfahrensschritten ist die Landespolitik rechtlich zu keinem Zeitpunkt beteiligt.“ 

Verkehrsminister Hermann ergänzte: „Es war mir wichtig, dass die Vorschläge, die als Ergebnis der Besprechung festgehalten wurden, helfen, eine akzeptable Lösung zu finden. Dabei sollten die Interessen der bisher vom Fluglärm Betroffenen wie die der möglichen Neubetroffenen berücksichtigt werden. Es gilt auch jenseits dieses Verfahrens, insgesamt die Lärmbelastung durch Verkehr zu senken.“

Ministerium für Verkehr: Fluglärm

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