Breitband

Bundesrat beschließt Mindesttempo fürs Internet

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Der Bundesrat hat einer Verordnung der Bundesnetzagentur zum Anspruch auf Breitbandversorgung zugestimmt. Für eine erfolgreiche Digitalisierung braucht das Land Datenstraßen in jedes Dorf.

„Digitalisierung heute bedeutet Wohlstand morgen. Daten sind die neuen Rohstoffe unserer Zeit. Wir müssen Daten heben, Daten auswerten, Daten transportieren. Und dafür brauchen wir die notwendige Infrastruktur – Datenautobahnen, Glasfasernetze, neueste Mobilfunkstandards, gigabitfähige Internetanschlüsse und breitbandige Mobilfunkdienste. Für eine erfolgreiche Digitalisierung brauchen wir freilich nicht nur Datenautobahnen – wir brauchen Datenstraßen in jedes Dorf, ja sogar zu jedem Schwarzwaldhof. Die Zukunftsfähigkeit darf nicht irgendwo auf halber Strecken im ländlichen Raum enden“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Digitalisierungsminister Thomas Strobl, der in der Sitzung des Bundesrates das Land Baden-Württemberg in Berlin vertrat und auch im Plenum Stellung bezog.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung einer Verordnung der Bundesnetzagentur zum Anspruch auf Breitbandversorgung zugestimmt. Die Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (die sogenannte TK-Mindestversorgungsverordnung oder TKMV) legt Mindestanforderungen für Internetzugangs- sowie Sprachkommunikationsdienste fest: Die Telekommunikationsunternehmen müssen Bandbreiten von mindestens 10 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Download beziehungsweise mindestens 1,7 Mbit/s im Upload sowie eine Verzögerungszeit von höchstens 150,0 Millisekunden leisten.

Mehr als 3.100 Ausbauprojekte seit 2016

„In Baden-Württemberg haben wir uns das Ziel gesetzt, bis 2025 flächendeckend gigabitfähige Festnetze auf den Weg zu bringen. Das ist ein großer Kraftakt – aber ich glaube fest daran, dass wir dies gemeinsam schaffen können, wenn wir alle weiterhin kräftig investieren, Telekommunikationswirtschaft, Bund, Länder und Kommunen. In Baden-Württemberg haben wir seit 2016 sehr viel Geld in den geförderten Glasfasernetzausbau investiert. Für mehr als 3.100 Ausbauprojekte haben wir knapp 1,7 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Dazu kommen vom Bund 1,6 Milliarden Euro. In Baden-Württemberg verfügen nun 94,9 Prozent der Haushalte über einen Internetanschluss mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s. Das bedeutet einen Anstieg von über 22 Prozentpunkten im Vergleich zu Mitte 2016. Damals hatten nur 72,8 Prozent der Haushalte 50 Mbit/s Download. Im Gigabit-Bereich verzeichnete Baden-Württemberg einen Anstieg von 1,4 Prozent der Haushalte Mitte 2016 auf 59,5 Prozent Mitte 2021 –  also insgesamt eine Steigerung um 58,5 Prozentpunkte. Dieser Ausbau wäre aufgrund ihrer hohen Kosten rein eigenwirtschaftlich nicht zustande gekommen. Mit der bisherigen Förderkulisse zur weißen und grauen Flecken Förderung des Bundes und der Kofinanzierung durch die Länder konnten wir dem Glasfasernetzausbau den Schub geben, den er dringend gebraucht hat. Diese bewährte Förderkulisse muss fortgeführt werden, der Bund muss weiter massiv in den Breitbandausbau investieren und die Aufgreifschwelle entfallen. Das ist unsere Verantwortung, weiter in den Breitbandausbau zu investieren, vor allem im ländlichen Raum“, so Digitalisierungsminister Thomas Strobl heute im Bundesrat in Berlin.

Einen schnellen Überblick über die digitale Infrastruktur in Baden-Württemberg finden Sie auch einfach und unkompliziert im Internet: Das Dashboard des Kompetenzzentrums Breitband und Mobilfunk informiert über aktuelle Daten zur Versorgung mit schnellem Internet.

Bundesrat: Anspruch auf Internetzugang – Bundesrat stimmt Verordnung zu

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen: Breitbandausbau

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