Betrieblicher Umweltschutz

Bis Ende Januar für Umweltpreis bewerben

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Unternehmen und Selbstständige können sich noch bis 31. Januar 2024 sich für den Umweltpreis 2024 bewerben. Die Jury würdigt damit vorbildliches Handeln, das eine vollständige Nach­haltigkeitsausrichtung in allen betrieblichen Themen abbildet.

Der Countdown läuft: Noch bis einschließlich 31. Januar können sich Un­ternehmen und Selbstständige für den Umweltpreis 2024 bewerben. Mit dem Preis zeichnet das Umweltministerium außergewöhnliche Leistungen im Bereich des betrieblichen Umweltschutzes und des nachhaltigen Wirtschaftens aus. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten ein Preisgeld von jeweils 10.000 Euro, das für Maßnahmen im Umweltschutz einzusetzen ist.

„Die hinter uns liegende Energiekrise, der Anstieg der Temperatur und der Ver­lust an Artenvielfalt zeigen in brisanter Weise auf, wie wichtig die Einsparung von Ressourcen und die Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten sind“, sagt Umweltministerin Thekla Walker. „Für die Transformation hin zu einer nach­haltigen, klimaneutralen Gesellschaft spielen die Unternehmen des Landes eine Schlüsselrolle.“

Der Preis wird in den Kategorien „Handel und Dienstleistung“, „Handwerk“, „Industrie-Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden“, „Industrie-Unternehmen mit 250 bis 1.000 Mitarbeitenden“, „Industrie-Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden“ sowie dieses Jahr zum ersten Mal in der Kategorie „Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft“ vergeben. Zusätzlich wird der ebenfalls mit 10.000 Euro dotierte Jurypreis „Herausragendes Engagement für Nachhaltigkeit“ ausgelobt. Bei diesem Preis, der bis zu zweimal vergeben werden darf, würdigt die Jury vorbildliches Handeln, das eine vollständige Nach­haltigkeitsausrichtung in allen betrieblichen Themen abbildet. Alle eingesandten Bewerbungen nehmen automatisch an dem Wettbewerb um den Jurypreis teil.

Die Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt am 4. Dezember 2024 durch Umweltministerin Thekla Walker im Rahmen einer Festveranstaltung im Neuen Schloss in Stuttgart.

Umweltpreis für Unternehmen

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen und Selbständige mit Sitz in Baden-Württemberg. Die Bewerbungen sind auf einen konkreten Standort in Baden-Württemberg zu beziehen.

Der im zweijährigen Turnus ausgeschriebene Umweltpreis wird 2024 bereits zum 21. mal verliehen. Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern von wissenschaftlichen Instituten, Wirtschaftsorga­nisationen, Umwelt- und Naturschutzverbänden, der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Sie trifft ihre Auswahl anhand von Kriterien wie umweltorientierte Unternehmensfüh­rung, effizienter Umgang mit Ressourcen, Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Verringerung von Umweltbelastungen und Einsatz umweltschonender Technologien.

 Umweltministerium: Bewerbungsunterlagen für den Umweltpreis für Unternehmen

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