Innere Sicherheit

Baden-Württemberg stimmt für leichtere Überwachung elektronischer Geräte

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Minister Strobl spricht im Bundesrat

Baden-Württemberg hat im Bundesrat für die erleichterte Überwachung von Mobiltelefonen und Laptops gestimmt. Der Bundesrat hat die entsprechende G 10-Mitwirkungsverordnung jedoch mehrheitlich abgelehnt.

„In Deutschland besteht die ernstzunehmende Gefahr eines terroristischen Anschlages. Das zu verhindern, muss unser Ziel sein. Hierzu müssen die Sicherheitsbehörden materiell und personell bestmöglich aufgestellt sein und die notwendigen rechtlichen Möglichkeiten für ein effektives Handeln – auch schon im Vorfeld eines drohenden Anschlages – haben. Die G 10-Mitwirkungsverordnung (PDF) hätte dafür gesorgt, dass unsere Sicherheitsbehörden im digitalen Kommunikationsraum nicht blind und taub werden. Dem hat der Bundesrat heute leider nicht zugestimmt. An Baden-Württemberg lag es freilich nicht“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl nach der Sitzung des Bundesrates in Berlin. Zuvor hatte der Bundesrat mehrheitlich die G 10-Mitwirkungsverordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat abgelehnt.

Änderung hätte bereits bestehende Sicherheit gestärkt

„Schon jetzt erfolgt ein Großteil der Telekommunikation verschlüsselt. Um auch weiterhin zum Schutz von hochrangigen Rechtsgütern auf diese Telekommunikationsinhalte zugreifen zu können, ist die vorherige Einbringung einer speziellen Software auf das Mobiltelefon der überwachten Person erforderlich. Die dazu erforderliche – und gesetzlich bereits verankerte – Mitwirkungspflicht der Telekommunikationsunternehmen hätte durch die G 10-Mitwirkungsverordnung in technischer und organisatorischer Hinsicht konkretisiert und optimiert werden sollen. Damit wäre die bislang in der Praxis mit großen Herausforderungen verbundene Telekommunikationsüberwachung für unsere Sicherheitsbehörden in Zukunft leichter zu handhaben gewesen. Und um auch dies klarzustellen: Eine Herabsenkung der rechtlichen Hürden für eine Telekommunikationsüberwachung wäre damit nicht verbunden gewesen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind gesetzlich genau geregelt und wären unangetastet geblieben. Kurzum: Mit der Änderung hätten wir den Sicherheitsbehörden keine neuen Pfeile in den Köcher gelegt, sondern lediglich bestehende Pfeile gespitzt“, erklärte Minister Thomas Strobl.

Forderung nach Erleichterung der Überwachung

„Aktuell zeigt uns die Diskussion um Telegram eindrücklich: Wir brauchen eine erleichterte Überwachung von Mobiltelefonen und Laptops heute dringender denn je. Wenn internationale Terroristen, Rechtsextremisten und gewaltbereite Corona-Leugner auf Telegramm Mordpläne gegen Amtsträgerinnen und Amtsträger schmieden, sich gegen unseren Staat verabreden, den Umsturz und Terroranschläge planen, dann ist endgültig eine rote Linie überschritten. Es gilt, die Instrumente der wehrhaften Demokratie zu nutzen. Verteidigen wir unsere freiheitliche demokratische Grundordnung“, so Minister Thomas Strobl.

Bislang erfolgt ein Zugriff auf Kommunikationsinhalte über die Installation einer Überwachungssoftware auf dem Mobiltelefon der überwachten Person, wobei deren Mitwirkung notwendig ist – zum Beispiel indem die Person auf einen infizierten Link klickt. Mit der G 10-Mitwirkungsverordnung sollte eine Installation einer Überwachungssoftware auf dem Endgerät der überwachten Person ohne deren Mitwirkung möglich werden. Telekommunikationsanbieter sollten verpflichtet werden, den Datenstrom einer überwachten Person über die Sicherheitsbehörden laufen zu lassen. So sollte es möglich sein, die erforderliche Überwachungssoftware in den Datenstrom zu transportieren, ohne dass die betroffene Person dies bemerkt.

Weitere Meldungen

Carsten Höfler
Polizei

Leitung des Polizeipräsidiums Ludwigsburg

Euro-Banknoten und -Münzen
Haushalt

Haushaltsentwurf für 2027 verabschiedet

Key Visual Wirtschaftsgipfel Afrika
Wirtschaft

Fünfter Wirtschaftsgipfel Afrika in Stuttgart

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Hochschulen

Technologische Souveränität bei Künstlicher Intelligenz stärken

Staatssekretär des Ministeriums der Justiz und für Migration und Opferbeauftragter der Landesregierung Siegfried Lorek
Opferschutz

Modellprojekt „Prozessbegleitung Gewaltschutzverfahren“

GAP 2026
Landwirtschaft

Internationaler Agrarkongress in Stuttgart

Skulpturen von Homer (links) und Aristoteles stehen vor dem Haupteingang des Kollegiengebäude I (KG1) der Universität Freiburg während Menschen dazwischen hindurchgehen.
Forschung

Universität Freiburg erhält Exzellenztitel

Bei der Paneldiskussion „Wie viel Industriepolitik braucht Europa?“ in der Landesvertretung Baden-Württemberg hat sich die Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (links) mit Anna Cavazzini, Estelle Göger, Freya Lemcke und Daniele Pontarollo ausgetauscht.
Industrie

Bessere Rahmenbedingungen für die Wirtschaft gefordert

Minister Moritz Oppelt unterzeichnet den Staatsvertrag
Justiz

Mehr Überwachung von Gewalttätern durch elektronische Fußfesseln

Wetter in Baden-Württemberg
Kommunen

Zusatzbezeichnung „Mühlendorf“ für Ottenhöfen im Schwarzwald

von links nach rechts: Thomas Uhl von der Justizvollzugsanstalt Ravensburg, Amtschefin des Ministeriums der Justiz und für Migration Gerda Windey, Kevin Brennecke von der Justizvollzugsanstalt Heimsheim
Justiz

108 neue Vollzugsanwärter

Flur im Krankenhaus mit Personal und Betten
Kliniken

5,2 Millionen Euro für krisenfeste Krankenhäuser

Ministerpräsident Cem Özdemir (links) und die neue Staatsministerin und Chefin der Staatskanzlei, Leonie Dirks (rechts) bei der Urkundenübergabe in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Wechsel an der Spitze der Staatskanzlei

Ortsschild Traunstein
Kommunen

Müllheim im Markgräflerland wird Große Kreisstadt

Agrarministerkonferenz - Würzburg
Landwirtschaft

Herbst-Agrarministerkonferenz 2026 in Würzburg