Ab dem 1. Januar 2020 ändert sich die Privatwaldbetreuung und -förderung in Baden-Württemberg. Die Waldbesitzerin Anna Fink hat sich für die Betreuungsvariante der ständigen Betreuung entschieden. Begleiten Sie sie dabei, wenn sie sich über den Holzerntevertrag und den Holzernterahmenvertrag informiert. Diese beiden Vertragsarten bieten sich für Waldbesitzende an, die die meisten Arbeiten in ihrem Wald selbst erledigen und lediglich einen Dienstleister für einzelne Maßnahmen benötigen.