Ziel der baden-württembergischen Initiative zur Bekämpfung unzulässiger Kapitalanlagegenossenschaften ist es, die Rechtsform der Genossenschaft durch Änderungen des Genossenschaftsgesetzes vor Missbrauch zu schützen. Am 9. Oktober wird der Entschließungsantrag der Landesregierung im Bundesrat abschließend behandelt.