Am 31. Dezember 2020 ist das Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz in Kraft getreten. Gleichzeitig hat das Innenministerium die „Außergewöhnliche Einsatzlage“ festgestellt. Damit können Ehrenamtliche jetzt Aufwendungsersatz bekommen.