Das Land, Gesundheitsakteure und Wirtschaftsverbände haben eine Vereinbarung zum Fortbestand der Krebsberatungsstellen für 2017 unterzeichnet. Erforderlich ist eine Übergangsfinanzierung, weil der Bund die Finanzierung der Krebsberatungsstellen anders als angekündigt noch nicht als Regelleistung festgeschrieben hat.