Landeshilfen

Neue Regeln für Landeshilfen nach schweren Naturereig­nissen und Unglücksfällen

Künftig werden die Landeshilfen in Baden-Württemberg im Schadensfall unbürokratischer und schneller vergeben.

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Stark umspülter Pegelmesser (Bild: Regierungspräsidium Stuttgart)
Symbolbild

Die Unwetterereignisse im Sommer 2024 haben in Teilen Baden-Württembergs zu schlimmen Schäden geführt. Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und viele weitere engagierte Helferinnen und Helfer haben über Tage gegen die Fluten gekämpft, Menschen gerettet und Keller ausgepumpt. Nachdem die akute Phase beendet war, ging es um die Schadensbeseitigung und deren Finanzierung. Aus den gewonnenen Erfahrungen hat die Landesregierung nun ihre Lehren gezogen: Künftig wird die Vergabe von Landeshilfen im Schadensfall unbürokratischer und schneller.

„Die im Jahr 2024 gewonnenen Erfahrungen sind in ein neu gefasstes Regelwerk eingeflossen. Damit können wir bei Schadenslagen noch schneller und unbürokratischer den Menschen und auch den betroffenen Kommunen helfen. Die Hilfe des Landes wird künftig noch schneller und vor allen Dingen mit weniger Aufwand ablaufen. Wenn gar nichts mehr geht und alles weg ist, ist eine schnelle Liquiditätshilfe unser oberstes Ziel!“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich der Sitzung des Ministerrats am 2. Dezember 2025.

Neue Regeln für Landeshilfen

Die Neuregelung der Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen berücksichtigt stärker, dass Gemeinden bei der Bewältigung der Unwetterfolgen an ihre Grenzen stoßen oder mit der Schadensbehebung finanziell überfordert sein können.

Landeshilfen können künftig unbürokratischer beantragt werden. Der Bürokratieabbau zeigt sich ganz besonders bei den Soforthilfen. Privatpersonen und kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft und Angehörige freier Berufe auf der einen und die Verwaltung auf der anderen Seite sollen von komplizierten und aufwendigen Antrags-, Bewilligungs- und Prüfverfahren entlastet werden. Der Bürokratieabbau macht das Verfahren nicht nur einfacher, sondern auch schneller. Soforthilfen können ausbezahlt werden noch bevor Versicherungen Leistungen erbringen. So können Menschen Gegenstände des täglichen Bedarfs, die sie durch das Unwetter verloren haben, rasch wiederbeschaffen. Die Soforthilfen für Privatpersonen werden als Festbetrag ausgezahlt und betragen 500 Euro pro Person und abhängig von der Anzahl der Haushaltsangehörigen maximal 2.500 Euro pro Haushalt.

„Fast Lanes“ bei Förderprogrammen

Neben dem Innenministerium tragen auch andere Ministerien mit ihren Fachförderprogrammen dazu bei, dass Schäden an kommunaler Infrastruktur rasch beseitigt werden und für die Bevölkerung wieder Normalität eintritt. Damit das künftig noch schneller und besser gelingt, hat der Ministerrat beschlossen, dass alle Ministerien ihre Förderprogramme auf die Schaffung von so genannten „Fast Lanes“ untersuchen sollen. Mit den „Fast Lanes“ soll unwetterbetroffenen Kommunen die Möglichkeit eröffnet werden, bevorzugt und schnell reguläre Fördermittel zu beantragen, auch wenn sonst keine Landeshilfen gewährt werden können. Bereits 2024 haben wir mit den Landeshilfen genau das schon einmal beschleunigt umgesetzt: Die Wieslauftalbahn im Rems-Murr-Kreis konnte relativ schnell nach der Unwetterkatastrophe ihren Betrieb wieder aufnehmen – was für Berufspendler und Schülerinnen und Schüler eine wichtige Entlastung war.

Für die Landeshilfen stehen im Falle eines entsprechenden Ereignisses jährlich 25 Millionen Euro und für die Soforthilfen fünf Millionen Euro zur Verfügung. Damit kann das Land den von schweren Naturereignissen oder Unglücksfällen Betroffenen eine gute finanzielle Unterstützung bieten.

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