Landeshilfen

Neue Regeln für Landeshilfen nach schweren Naturereig­nissen und Unglücksfällen

Künftig werden die Landeshilfen in Baden-Württemberg im Schadensfall unbürokratischer und schneller vergeben.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Stark umspülter Pegelmesser (Bild: Regierungspräsidium Stuttgart)
Symbolbild

Die Unwetterereignisse im Sommer 2024 haben in Teilen Baden-Württembergs zu schlimmen Schäden geführt. Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und viele weitere engagierte Helferinnen und Helfer haben über Tage gegen die Fluten gekämpft, Menschen gerettet und Keller ausgepumpt. Nachdem die akute Phase beendet war, ging es um die Schadensbeseitigung und deren Finanzierung. Aus den gewonnenen Erfahrungen hat die Landesregierung nun ihre Lehren gezogen: Künftig wird die Vergabe von Landeshilfen im Schadensfall unbürokratischer und schneller.

„Die im Jahr 2024 gewonnenen Erfahrungen sind in ein neu gefasstes Regelwerk eingeflossen. Damit können wir bei Schadenslagen noch schneller und unbürokratischer den Menschen und auch den betroffenen Kommunen helfen. Die Hilfe des Landes wird künftig noch schneller und vor allen Dingen mit weniger Aufwand ablaufen. Wenn gar nichts mehr geht und alles weg ist, ist eine schnelle Liquiditätshilfe unser oberstes Ziel!“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich der Sitzung des Ministerrats am 2. Dezember 2025.

Neue Regeln für Landeshilfen

Die Neuregelung der Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen berücksichtigt stärker, dass Gemeinden bei der Bewältigung der Unwetterfolgen an ihre Grenzen stoßen oder mit der Schadensbehebung finanziell überfordert sein können.

Landeshilfen können künftig unbürokratischer beantragt werden. Der Bürokratieabbau zeigt sich ganz besonders bei den Soforthilfen. Privatpersonen und kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft und Angehörige freier Berufe auf der einen und die Verwaltung auf der anderen Seite sollen von komplizierten und aufwendigen Antrags-, Bewilligungs- und Prüfverfahren entlastet werden. Der Bürokratieabbau macht das Verfahren nicht nur einfacher, sondern auch schneller. Soforthilfen können ausbezahlt werden noch bevor Versicherungen Leistungen erbringen. So können Menschen Gegenstände des täglichen Bedarfs, die sie durch das Unwetter verloren haben, rasch wiederbeschaffen. Die Soforthilfen für Privatpersonen werden als Festbetrag ausgezahlt und betragen 500 Euro pro Person und abhängig von der Anzahl der Haushaltsangehörigen maximal 2.500 Euro pro Haushalt.

„Fast Lanes“ bei Förderprogrammen

Neben dem Innenministerium tragen auch andere Ministerien mit ihren Fachförderprogrammen dazu bei, dass Schäden an kommunaler Infrastruktur rasch beseitigt werden und für die Bevölkerung wieder Normalität eintritt. Damit das künftig noch schneller und besser gelingt, hat der Ministerrat beschlossen, dass alle Ministerien ihre Förderprogramme auf die Schaffung von so genannten „Fast Lanes“ untersuchen sollen. Mit den „Fast Lanes“ soll unwetterbetroffenen Kommunen die Möglichkeit eröffnet werden, bevorzugt und schnell reguläre Fördermittel zu beantragen, auch wenn sonst keine Landeshilfen gewährt werden können. Bereits 2024 haben wir mit den Landeshilfen genau das schon einmal beschleunigt umgesetzt: Die Wieslauftalbahn im Rems-Murr-Kreis konnte relativ schnell nach der Unwetterkatastrophe ihren Betrieb wieder aufnehmen – was für Berufspendler und Schülerinnen und Schüler eine wichtige Entlastung war.

Für die Landeshilfen stehen im Falle eines entsprechenden Ereignisses jährlich 25 Millionen Euro und für die Soforthilfen fünf Millionen Euro zur Verfügung. Damit kann das Land den von schweren Naturereignissen oder Unglücksfällen Betroffenen eine gute finanzielle Unterstützung bieten.

Weitere Meldungen

Eine Hand greift nach einem digitalen Paragrafen
Justiz

Auf dem Weg zur digital vernetzten Justiz der Zukunft

Salbei-Glatthafer-Wiese auf einer Böschung im Frühsommer (Foto: © Dr. Tillmann Stottele)
Arten- und Klimaschutz

Wettbewerb „Straßenoasen“ geht in die nächste Runde

Vier Menschen stehen lächeld da und tragen Fahrradhelme.
Radverkehr

Sieger der STADTRADELN-Derbys stehen fest

Links: Prof. Dr. Andreas Gundelwein, rechts: Dr. Jens Bortloff
Kunst und Kultur

TECHNOSEUM erhält neue Doppelspitze

Ein Mitarbeiter des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, Abteilung Cyberkriminalität, während der Online-Recherche.
Sicherheit

Organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität in 2025

Neue Polizeimotorräder
Polizei

Neue Motorräder für die Polizei

Digitalfunk BOS
Polizei

Polizei rettet Leben

von links nach rechts: Landespolizeidirektor Carsten Höfler, Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Offenburg Andreas Bjedov und Staatssekretär Reiner Moser
Polizei

Neuer Polizeipräsident beim Polizeipräsidium Offenburg

Polizeikräfte bei einem Einsatz im Fußballstadion.
Polizei

Positive Sicherheitsbilanz der Fußballsaison 2025/2026

Polizeistreife bei Verkehrsunfall
Verkehrssicherheit

Halbjahresbilanz der Verkehrsunfallentwicklung

Neuer begrünter Mittelstreifen auf einem Teilstück der Straße „Waldsteige“ in Mosbach
Flächenmanagement

Mosbach erhält Prämie für Maßnahme „Waldsteige“

Portrait Mathias Brecht Finanzamt Heidelberg
Verwaltung

Neuer Leiter des Finanzamts Heidelberg

Ashumi Shroff
Außenwirtschaft

Baden-Württemberg eröffnet neues Auslandsbüro in Mumbai

v.l.n.r.: Landespolizeidirektor Carsten Höfler, Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz, Jennifer Lautensack, Innenminister Manuel Hagel MdL, Staatssekretär Reiner Moser
Polizei

Neue stellvertretende Leiterin beim Polizeipräsidium Mannheim

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Technologie

Chipindustrie-Ökosystem in Baden-Württemberg wächst