Baden-Württemberg erweitert die Liste der Personen unter 65 Jahren, die sich ab sofort mit dem AstraZeneca-Impfstoff impfen lassen können. Impfberechtigt sind jetzt Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder wenn sie zum Beispiel enge Kontaktpersonen von Schwangeren, Vorerkrankten und Pflegebedürftigen sind.