Das Gutachten zur förderrechtlichen Bewertung einer möglichen Verbundlösung zwischen der städtisch getragenen Uniklinik Mannheim und der Uniklinik Heidelberg zeigt auf, dass das Klinikum Mannheim grundsätzlich auch bei der Realisierung eines Verbundmodells mit Investitionsmitteln nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz gefördert werden kann.