Der Finanzausschuss des Bundesrates hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass Einnahmen aus dem Betrieb neu errichteter kleiner Photovoltaikanlagen mit bis zu zehn Kilowatt peak von der Einkommensteuer befreit werden. Die Steuerbefreiung soll für die Anlagen gelten, die nach dem 31. Dezember 2019 errichtet wurden.