Um die Auswirkungen der extremen Trockenheit zu mindern, erlaubt Baden-Württemberg im Rahmen einer Ausnahmeregelung für 2020, Zwischenfrüchte und Untersaaten von ökologischen Vorrangflächen als Futter zu verwenden. Dies gilt nur in von der Trockenheit stark beeinträchtigen Regionen und muss vor Nutzung angezeigt werden.