Finanzexperten aus der Steuerverwaltung im gesamten Bundesgebiet beraten über die Erhebung der Lohnsteuer bei Bauunternehmen, Verleihern und Werkvertragsunternehmen aus dem Ausland für deren in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer. Ziel ist es, den Steuervollzug zu verbessern und zu mehr Steuergerechtigkeit im Bundesgebiet beizutragen.