Kernkraft

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Kernkraftwerk Philippsburg ohne Türme (Aufnahme vom 03.06.2020)

Bei einer Überprüfung hat der Betreiber im Block 2 des still­gelegten Kernkraftwerk Philippsburg den Vertausch von Daten von zwei Brenn­elementen festgestellt. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist sehr gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.

Bei einer Überprüfung hat der Betreiber am 13. September 2022 im Block 2 des still­gelegten Kernkraftwerk Philippsburg (KKP 2) den Vertausch von Daten von zwei Brenn­elementen festgestellt. Diese sind für die Einlagerung im Zwischenlager rele­vant. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist sehr gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.

Eines der betroffenen Brennelemente ist bereits in einen Transport- und Lagerbehälter des Typs „CASTOR“ eingebracht und im Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg (BZP) eingelagert. Das zweite befindet sich noch im Brennelement-Lagerbecken KKP2.

Der Vertausch der Datensätze wurde bei der Berechnung zum Befüllen des Transport- und Lagerbehälters für das zweite Brennelement festgestellt. Dabei sind geringfügige Abweichungen von den erwarteten Ergebnissen zu Daten der Nachzerfallsleistung und der Quellstärke dieses zweiten Brennelementes aufge­fallen. Beim ersten bereits eingelagerten Brennelement waren die Ab­weichungen so klein, dass sie nicht aufgefallen sind. Die Auswirkungen der feh­lerhaften Daten sind gering und liegen innerhalb der zulässigen Toleranzen. Es liegt keine sicherheitstechnisch bedeutsame Abweichung bei der Beladekonfigu­ration für den CASTOR-Behälter vor.

Einstufung

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber: Meldekategorie N (Normal­meldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).

Der Betreiber hat für die Brenn­elemente, deren spezifische Datensätze vertauscht wurden, Nachrechnungen für die Beladekonfigurationen mit den korrekten einsatzabhängigen Daten vor­genommen. Die Dokumentation der Unterlagen zum bereits eingelagerten Brennelement wird korrigiert. Für das Brennelement im Lagerbecken von KKP 2 werden die korrekten Daten für die Annahmebedingungen für den Transport- und Lagerbehälter zugrunde gelegt.

Die Nachrechnungen haben ergeben, dass die Auswirkungen der fehlerhaften Daten sowohl für das bereits eingelagerte Brennelement im Transport- und La­gerbehälter im BZP als auch für das Brennelement im Lagerbecken von KKP 2 gering sind und innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. 

Meldestufen

Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung – AtSMV zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen. Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse):

  • Kategorie S (Unverzügliche Meldung): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.
  • Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell – aber nicht unmittelbar – signifikante Ereignisse.
  • Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von fünf Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen. Unverfügbarkeiten von Komponenten/Systemen, die durch im Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend berücksichtigt ist.

Internationale Bewertungsskala INES

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES (International Nuclear and Radiological Event Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.

Die Skala umfasst sieben Stufen:

  1. Störung
  2. Störfall
  3. ernster Störfall
  4. Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen
  5. Unfall mit weitergehenden Auswirkungen
  6. schwerer Unfall
  7. katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala (1 bis 7) einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der „Stufe 0” zugeordnet.

Weitere Meldungen

Straßenbegleitgrün
Artenschutz

Straßenräume grüner gestalten

Mitarbeiter der Straßenmeisterei im Einsatz (Foto: © dpa)
Straßenverkehr

Neue Halle für die Straßenmeisterei Gaildorf

Ein Aufsteller mit Flyern.
Öffentlicher Nahverkehr

Verkauf von Fahrkarten in Reutlingen und Aulendorf

Tauberufer in Wertheim
Städtebauförderung

Kernstadt Wertheim erfolgreich saniert

Mitarbeiter des Bereichs der atmosphärischen Aerosolforschung beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT) arbeiten im Wolkenlabor an der Anlage für Aerosol Interaktionen und Dynamik in der Atmosphäre (AIDA). (Foto: dpa)
Ländlicher Raum

Land fördert Innovationen und nachhaltige Technologien

Ein fahrender Regionalzug
Schienenverkehr

Ausbau der Schiene im Land geht weiter voran

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Forst

Holzbaulösungen für Kommunen und die Wohnungswirtschaft

Autos fahren bei Gosbach (Baden-Württemberg) auf der Autobahn A 8 München - Stuttgart am Drackensteiner Hang über eine Brücke.
Verkehr

Baufreigabe für Albaufstieg

Verschiedene Mobilitätsicons von Bus über Auto bis Bahn liegen auf einer Baden-Württemberg-Karte.
Mobilität

Landesweites Verkehrsmodell bildet Verkehr digital ab

Logo des Landespreises 2020 für junge Unternehmen. (Bild: L-Bank)
Wirtschaft

Landespreis für junge Unter­nehmen 2026 ausgeschrieben

Anzeigetafel mit Abfahrtszeiten von Zügen an einem Bahnhof.
Bahnverkehr

Fahrplanwechsel bringt neue und schnellere Verbindungen

Ein Landwirt bei der Mostäpfellese mit Erntehelfern auf seiner Streuobstwiese. (Foto: © dpa)
Streuobst

Land führt Baumschnittförderung fort

Apfelbäume stehen auf einer Streuobstwiese (Foto: dpa)
Straßenverkehr

Was Streuobstwiesen mit dem Straßenbau zu tun haben

Die Hand einer jungen Frau hält eine Energiesparlampe, darin ist eine kleine Pflanze.
Wirtschaft

Förderprogramm „Umweltfinan­zierung“ der L-Bank gestartet

Förderaufruf „Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum“
Bioökonomie

Förderaufruf zur Bioökonomie im Ländlichen Raum gestartet