Kernenergie

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Neckarwestheim

Lesezeit: 3 Minuten
  • Teilen
  •  
Das Atomkraftwerk Neckarwestheim. (Bild: Patrick Seeger / dpa)

Bei der Abschaltung des Kernkraftwerks Neckarwestheim Block II zur Jahresrevision kam es zu einem meldepflichtigen Ereignis mit keiner oder sehr geringer sicherheitstechnischer Bedeutung. Im Rahmen des Abkühlprozesses wurde der Überspeisungsschutz eines Dampferzeugers ausgelöst.

Das Extern: Kernkraftwerk Neckarwestheim Block II (Öffnet in neuem Fenster) wurde am 11. Juni 2021 für die Jahresrevision abgeschaltet. Im Rahmen des Abkühlprozesses hat der Betreiber einen Dampferzeuger planmäßig über den während des Leistungsbetriebs vorgesehenen Bereich hinaus mit Wasser gefüllt, um ihn für eine geplante Inspektion abzukühlen. Da die Füllstandsüberwachung durch den Reaktorschutz vorher nicht deaktiviert wurde, hat der Reaktorschutz beim Erreichen eines Füllstands von 13,5 Metern den Überspeisungsschutz ausgelöst und den Füllvorgang durch Schließen der zugehörigen Armaturen automatisch unterbrochen.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber: Meldekategorie N
(Normalmeldung); Extern: Internationale Bewertungsskala für nukleare Ereignisse (INES) (Öffnet in neuem Fenster) 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat das Abkühlen des Dampferzeugers nach dem vorgesehenen Abkoppeln des Reaktorschutzes fortgesetzt.

Der betroffene Dampferzeuger wurde zum Ereigniszeitpunkt bereits planmäßig nicht mehr für sicherheitstechnische Aufgaben benötigt. Die mit der Füllstandsmessung verbundenen Reaktorschutzmaßnahmen hätten daher deaktiviert werden können. Das Auffüllen des Dampferzeugers war eine in der Revision vorgesehene Tätigkeit, deren Unterbrechung aufgrund der Reaktorschutzanregung keine sicherheitstechnische Bedeutung hat. Bei der Planung der Tätigkeit wurde die zu dem Zeitpunkt noch vorliegende Ankopplung an den Reaktorschutz nicht ausreichend berücksichtigt. Insgesamt ist die sicherheitstechnische Bedeutung gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.

Meldestufen

Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.

Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse):

  • Kategorie S (Unverzügliche Meldung): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.
  • Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell – aber nicht unmittelbar – signifikante Ereignisse.
  • Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von fünf Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen. Unverfügbarkeiten von Komponenten/Systemen, die durch im Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend berücksichtigt ist.

Internationale Bewertungsskala INES

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur (NEA) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.

Die Skala umfasst sieben Stufen:

1. Störung
2. Störfall
3. ernster Störfall
4. Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen
5. Unfall mit weitergehenden Auswirkungen
6. schwerer Unfall
7. katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala (1 – 7) einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der „Stufe 0” zugeordnet.

Weitere Meldungen

Hummeln und andere Tiere finden auf den „Natur nah dran“-Flächen reichlich Nahrung.
Artenschutz

Bewerbungen für „Natur nah dran“ ab sofort möglich

Waldtage
Forst

Waldtage Baden-Württemberg 2025

Luftaufnahme der Gärtnerei Kiemle
Landwirtschaft

Leistungsfähiger Gemüsebau im Land

Außenansicht Polizeireviers in Horb am Neckar
Vermögen und Bau

Feierliche Übergabe des Polizeireviers in Horb am Neckar

Ein weiß-gelber bwegt-Zug steht mit offener Türe an einem Bahnsteig.
Schienenverkehr

Neues bwegt-Fahrgastcenter in Nürtingen eröffnet im November

Baubeginn Visualisierung des Stalls Domäne Hochburg
Vermögen und Bau

Neuer Viehstall für die Staats­domäne Hochburg Emmendingen

Tasten einer beleuchteten Tastatur. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Innovation

de:hubs starten in dritte Förderphase

Stuttgart: Autos und Lastwagen fahren an der Luft-Messstation für Feinstaub und Stickoxide am Neckartor vorbei. (Foto: © dpa)
Luftreinhaltung

Luftfiltersäulen am Neckartor werden abgebaut

Ein Passagierflugzeug bei untergehender Sonne im Landeanflug. (Foto: dpa)
Luftverkehr

Land startet „Allianz Neues Fliegen“

Isolierte Rohre sind in einer Jet Fuel Synthese-Anlage in einem Container zu sehen.
Verkehr

Aktionsplan reFuels vorgelegt

Holzbaupreis 2022: Kirchturm mit Aussichtsplattform in Gutach im Breisgau
Bauen

Neuer Forschungsbericht zum baulichen Holzschutz

Die Eckfahne eines Kunstrasenplatzes (Bild: © dpa/Fredrik von Erichsen)
Bioökonomie

Biobasierter Kunstrasenplatz in Ellwangen eröffnet

Schülerlotse geht mit Schulkindern über Zebrastreifen
Schule

Schulstart mit Aktion „Sicherer Schulweg“

Drei Männer begutachten ein Medikalvlies. (Bild: © obs/Freudenberg & Co. KG)
Innovation

Land fördert Prototypen für innovative Technologien

Ein Zug des Typs FLIRT des Zugbetreibers Go-Ahead steht am Stuttgarter Hauptbahnhof. (Foto: dpa)
Gleichstellung

Frauen haben weniger Freiheit in der Mobilität als Männer