Kernenergie

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Neckarwestheim

Das Atomkraftwerk Neckarwestheim. (Bild: Patrick Seeger / dpa)

Bei der Abschaltung des Kernkraftwerks Neckarwestheim Block II zur Jahresrevision kam es zu einem meldepflichtigen Ereignis mit keiner oder sehr geringer sicherheitstechnischer Bedeutung. Im Rahmen des Abkühlprozesses wurde der Überspeisungsschutz eines Dampferzeugers ausgelöst.

Das Kernkraftwerk Neckarwestheim Block II wurde am 11. Juni 2021 für die Jahresrevision abgeschaltet. Im Rahmen des Abkühlprozesses hat der Betreiber einen Dampferzeuger planmäßig über den während des Leistungsbetriebs vorgesehenen Bereich hinaus mit Wasser gefüllt, um ihn für eine geplante Inspektion abzukühlen. Da die Füllstandsüberwachung durch den Reaktorschutz vorher nicht deaktiviert wurde, hat der Reaktorschutz beim Erreichen eines Füllstands von 13,5 Metern den Überspeisungsschutz ausgelöst und den Füllvorgang durch Schließen der zugehörigen Armaturen automatisch unterbrochen.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber: Meldekategorie N
(Normalmeldung); Internationale Bewertungsskala für nukleare Ereignisse (INES) 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat das Abkühlen des Dampferzeugers nach dem vorgesehenen Abkoppeln des Reaktorschutzes fortgesetzt.

Der betroffene Dampferzeuger wurde zum Ereigniszeitpunkt bereits planmäßig nicht mehr für sicherheitstechnische Aufgaben benötigt. Die mit der Füllstandsmessung verbundenen Reaktorschutzmaßnahmen hätten daher deaktiviert werden können. Das Auffüllen des Dampferzeugers war eine in der Revision vorgesehene Tätigkeit, deren Unterbrechung aufgrund der Reaktorschutzanregung keine sicherheitstechnische Bedeutung hat. Bei der Planung der Tätigkeit wurde die zu dem Zeitpunkt noch vorliegende Ankopplung an den Reaktorschutz nicht ausreichend berücksichtigt. Insgesamt ist die sicherheitstechnische Bedeutung gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.

Meldestufen

Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.

Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse):

  • Kategorie S (Unverzügliche Meldung): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.
  • Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell – aber nicht unmittelbar – signifikante Ereignisse.
  • Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von fünf Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen. Unverfügbarkeiten von Komponenten/Systemen, die durch im Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend berücksichtigt ist.

Internationale Bewertungsskala INES

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur (NEA) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.

Die Skala umfasst sieben Stufen:

1. Störung
2. Störfall
3. ernster Störfall
4. Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen
5. Unfall mit weitergehenden Auswirkungen
6. schwerer Unfall
7. katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala (1 – 7) einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der „Stufe 0” zugeordnet.

Weitere Meldungen

Die Aufnahme zeigt das Atomkraftwerk in Fessenheim in Frankreich.
  • Kernkraft

Stellungnahme zu KKW Fessenheim

Solar-Carport mit Ladeinfrastruktur in Rheinfelden der Fa. Energiedienst AG, Förderprojekt INPUT
  • Förderprogramm

Weitere Photovoltaik-Anlagen auf Parkplätzen gefördert

Team Wald
  • Forst

Zukunft des Forstberufs

Nadelbäume ragen bei Seebach am Ruhestein in den Himmel. (Bild: picture alliance/Uli Deck/dpa)
  • Forst

Internationaler Tag des Baumes

Enforcement Trailer der Polizei Baden-Württemberg zur Geschwindigkeitskontrolle.
  • Verkehrssicherheit

Bilanz der Geschwindigkeits­kontrollwoche

Gruppenbild vor dem baden-württembergischen Gemeinschaftsstand auf der Hannover Messe 2024
  • Wirtschaft

Kretschmann besucht Hannover Messe

Ein Verkehrsschild mit Tempo 30 und darunter dem Hinweis: „22 bis 6 h Lärmschutz“
  • Tag gegen Lärm

Tempo 30 gegen Straßenlärm

Breisgau-S-Bahn im Landesdesign (bwegt)
  • Schienenverkehr

Zuverlässigkeit auf der Breisgau-S-Bahn wird verbessert

Polizist der Polizei Baden-Württemberg kontrolliert den Verkehr.
  • Verkehr

Bundesweiter Aktionstag zur Sicherheit im Güterverkehr

Autos fahren in Stuttgart (Foto: © dpa)
  • Verkehr

Statt Fahrverbote wirksame Maßnahmen für weniger CO2-Ausstoß

Mit einem digitalen Lasergeschwindigkeitsmessgerät wird der Verkehr auf der Autobahn A5 bei Müllheim überwacht. (Foto: dpa)
  • Verkehrssicherheit

Europaweiter Speedmarathon

RE zwischen Singen und Stuttgart (Gäubahn) - hier zwischen Aistaig und Sulz, im Vordergrund der Neckar (Bild: Deutsche Bahn AG/ Georg Wagner)
  • Schienenverkehr

Land plant deutliche Angebotsverbesserungen auf und zu der Gäubahn

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) und der lombardische Staatssekretär für internationale Angelegenheiten Raffaele Cattaneo (rechts)
  • Europa

Land übergibt Präsidentschaft der „Vier Motoren für Europa“

Im Energiepark Mainz ist der verdichtete grüne Wasserstoff aus einem Elektrolyseur in Tanks gelagert.
  • Wasserstoff

Ausgestaltung des Wasserstoffkernnetzes

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 9. April 2024

Ministerpräsident Winfried Kretschmann
  • Kreisbesuch

Kretschmann besucht Landkreis Böblingen

Verkehrsminister Winfried Hermann (Mitte) beim offiziellen Start der Batteriezüge Mireo Plus im Fahrgastbetrieb
  • Schienenverkehr

Batterie statt Diesel

Die Außenaufnahme zeigt die Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Raum Offenburg bei Griesheim
  • Wasserwirtschaft

174,4 Millionen Euro für kommunale Wasserwirtschaft

Ladekabel für ein E-Auto wird in das Fahrzeug gesteckt.
  • Elektromobilität

Charge@BW bringt Schub bei Ladeinfrastruktur und E-Mobilität

Felsbrocken liegen in Braunsbach auf einer Baustelle. (Bild: Marijan Murat / dpa)
  • Stadtentwicklung

„Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ weiterentwickelt

Offizielle Freigabe der neuen Enzbrücke
  • Strasse

Ersatzneubau der Enzbrücke Niefern eröffnet

Ein Motorradfahrer fährt auf einer Landstraße. (Bild: dpa)
  • Lärm

Schutz vor Motorradlärm durch Tempolimits

Zwei Lokführer stehen am Kopf eines Zuges der SWEG und lachen in die Kamera.
  • Nahverkehr

Bündnis gegen Fachkräftemangel im ÖPNV

Zwei Busse der Dachmarke bwegt
  • Nahverkehr

Kostensteigerungen in der Busbranche gedämpft

Ein Vermessungsgerät steht auf einer Autobahnbaustelle.
  • Straßenbau

Weitere Großprojekte an DEGES vergeben