Mit einer durch das Bundesministerium des Innern organisierten Chartermaßnahme der Bundespolizei wurden in enger Zusammenarbeit mit dem im Ministerium der Justiz und für Migration angesiedelten Sonderstab Gefährliche Ausländer und dem Regierungspräsidium Karlsruhe am 28. Juli 2026 erneut zwei Straftäter aus Baden-Württemberg nach Afghanistan abgeschoben.
Die Personen wurden rechtskräftig wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte beziehungsweise Betäubungsmitteldelikten zu Freiheitsstrafen verurteilt. Sie wurden aus der Abschiebungshaft sowie Strafhaft durch die Landespolizei der Abschiebung zugeführt.
Staatssekretär für Migration Siegfried Lorek: „Wir setzen den eingeschlagenen Weg konsequent fort. In enger Zusammenarbeit mit dem Bund haben wir erneut zwei Straftäter nach Afghanistan abgeschoben. Jede dieser Abschiebungen ist ein Sicherheitsgewinn für unser Land.“
Bereits 18 Straftäter im Jahr 2026 nach Afghanistan abgeschoben
Für die abgeschobenen Person bestehen Einreiseverbote für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten. Im laufenden Jahr wurden damit bereits insgesamt 18 Straftäter aus Baden-Württemberg in ihr Heimatland Afghanistan abgeschoben.















