Wegen des Coronavirus waren Geburtstage und Hochzeiten bislang nur im engen Familienkreis möglich. Seit 9. Juni gibt es Lockerungen bei privaten Veranstaltungen. Feiern mit maximal 99 Teilnehmenden sind wieder möglich. Die Corona-Verordnung für private Veranstaltungen regelt, unter welchen Bedingungen.