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Alle Meldungen

76 Ergebnisse gefunden

  • Eine Mitarbeiterin des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg hält einen Abstrich eines Covid-19 Verdachtsfalles aus Baden-Württemberg in der Hand. (Bild: picture alliance/Marijan Murat/dpa)
    Copyright picture alliance/dpa | Marijan Murat
    • 29.10.2021
    • Schule

    Schülerausweis gilt auch in den Herbstferien als Testnachweis

    Auch während der Herbstferien gelten Schülernachweise als Testnachweis. Schülerinnen und Schüler müssen daher bei 3G-Angeboten in den Herbstferien keinen extra Test machen lassen. Ausgenommen sind Angebote der Kinder- und Jugendarbeit.
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  • Eine Lehrerin erklärt ihren Schülern den „Lolli-Test“.
    Copyright picture alliance/dpa | Roland Weihrauch
    • 28.10.2021
    • Coronavirus

    Land beteiligt sich weiter freiwillig an Tests in Kitas und Kindertagespflege

    Das Land beteiligt sich weiter freiwillig an Tests in Kitas und in der Kindertagespflege. Auch die Testassistenz an den Schulen wird verlängert. Da Kinder in Kitas und in der Kindertagespflege noch nicht geimpft werden können, sind die Tests ein wichtiger Sicherheitszaun.
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  • Ein Arzt untersucht einen Patienten auf einer COVID-19 Intensivstation.
    Copyright picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Bodo Schackow
    • 21.10.2021
    • Coronavirus

    Corona-Warnstufe könnte schon Ende nächster Woche erreicht werden

    Baden-Württemberg steuert auf die landesweite Warnstufe zu. Angesichts steigender Infektionszahlen und einer deutlich zunehmenden Auslastung der Intensivstationen warnt Gesundheitsminister Manne Lucha daher davor, bei den Corona-Maßnahmen nachlässig zu werden. Er ruft erneut zur Corona-Impfung auf.
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  • Vor einem Veranstaltungsort steht ein 2G-Hinweisschild.
    Copyright picture alliance/dpa | Swen Pförtner
    • 15.10.2021
    • Corona-Regelungen

    Fragen und Antworten zur Testpflicht und zum 2G-Optionsmodell

    Die seit dem 15. Oktober 2021 geltende Corona-Verordnung des Landes bringt Änderungen wie mehr Testpflichten für Beschäftigte und mehr Freiheiten für Unternehmen und Dienstleister mit sich. Wir geben einen Überblick zur Testpflicht und zum 2G-Optionsmodell.
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  • Eine Mitarbeiterin eines mobilen Testbusses für Corona-Schnelltests hält einen negativen Antigentest in der Hand.
    Copyright picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow
    • 13.10.2021
    • Corona-Verordnung

    Geänderte Corona-Verordnung zum 15. Oktober

    Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung angepasst. Neu ist unter anderem die Einführung eines 2G-Optionsmodells und eine Testpflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte sowie Selbstständige mit Außenkontakt.
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  • Vor einem Veranstaltungsort steht ein 2G-Hinweisschild.
    Copyright picture alliance/dpa | Swen Pförtner
    • 13.10.2021
    • Corona-Verordnung

    Ein weiterer Schritt zurück zur Normalität

    Die Landesregierung passt zum 15. Oktober 2021 die Corona-Verordnung an. Das bisherige Stufensystem, das sich an der Zahl stationärer Neuaufnahmen sowie der Auslastung der Intensivstationen mit COVID-19 Patientinnen und Patienten orientiert, bleibt unverändert. Neu ist vor allem das 2G-Optionsmodell.
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  • Menschen stehen auf dem Gelände des Universitätsklinikums vor speziell für den Test auf den neuartigen Coronavirus aufgestellten Containern, an deren Eingang ein Transparent mit der Aufschrift „Coronavirus Diagnose-Stützpunkt“ angebracht ist.
    Copyright picture alliance/dpa | Uwe Anspach
    • 07.10.2021
    • Corona

    Keine kostenlosen Corona-Tests mehr ab dem 11. Oktober 2021

    Zum 11. Oktober 2021 enden die kostenlosen Bürgertests. Ausnahmen gibt es weiterhin für bestimmte Personenkreise. Keine Änderungen gibt es bei Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen.
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  • Ein gastronomischer Betrieb weist auf einem Schild auf die 3G-Pflicht für den Innenbereich hin.
    Copyright picture alliance/dpa | Marijan Murat
    • 15.09.2021
    • Corona-Massnahmen

    Neue Corona-Verordnung ab 16. September 2021

    Mit der Impfung haben wir ein wirksames Mittel gegen die Corona-Pandemie. Die Lage in den Krankenhäusern zeigt, dass geimpfte Menschen zuverlässig vor schweren Verläufen geschützt sind. Um eine Überlastung des Gesundheitssystems durch ungeimpfte Menschen zu vermeiden, passt die Landesregierung die Corona-Verordnung an.
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  • Ein Mund- und Nasenschutz hängt am ersten Schultag des neuen Schuljahres in einer Grundschule in Hemmingen an einem Haken. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
    Copyright picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow
    • 13.09.2021
    • Corona

    Corona-Verordnungen Schule und Kita angepasst

    Die Corona-Verordnungen Schule und Kita wurden angepasst. Sie umfassen nun unter anderem eine tägliche Testpflicht für nicht immunisiertes Personal der Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie die Kohorten- und Testpflicht, falls ein positiver Fall auftritt.
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  • Junger Mann wird in einem Impfzentrum geimpft.
    Copyright Philipp von Ditfurth/dpa
    • 06.09.2021
    • Schule

    Aufruf sich vor Schulbeginn impfen und testen zu lassen

    Im kommenden Schuljahr soll der Präsenzunterricht die Regelform sein. Kultusministerin Theresa Schopper und Gesundheitsminister Manne Lucha rufen daher alle Erwachsenen und alle Kinder und Jugendlichen ab zwölf Jahren dazu auf, sich impfen zu lassen. So wird der Präsenzunterricht sicherer.
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