Baden-Württemberg stellt den Stadt- und Landkreisen ab diesem Jahr zwei Millionen Euro jährlich für Kommunale Gesundheitskonferenzen zur Verfügung. Seit 2016 sind Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg verpflichtet, Kommunale Gesundheitskonferenzen einzurichten. Mit der Förderung können die Kreise zum Beispiel eine Geschäftsstelle aufbauen, Personal einstellen oder die Durchführung der Konferenzen finanzieren.