Das Sozialministerium hat die Mitglieder des Gründungsausschusses für die Landespflegekammer ernannt. Die 15 Hauptmitglieder sowie 15 Ersatzmitglieder wurden von Berufsverbänden der Pflege vorgeschlagen. Der Gründungsausschuss hat die Aufgabe, die Landespflegekammer aufzubauen.