Denkmalförderung

Rund 5,4 Millionen Euro für 43 Kulturdenkmale

Das Land gibt rund 5,4 Millionen Euro zum Erhalt und zur Sanierung von 43 Kulturdenkmalen frei. Mit dem Programm werden private, kirchliche und kommunale Vorhaben unterstützt.

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Evangelische Stadtkirche St. Georg in Weikersheim
Evangelische Stadtkirche St. Georg in Weikersheim

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat zum Erhalt und zur Sanierung von 43 Kulturdenkmalen im Land rund 5,4 Millionen Euro an Fördermitteln im Rahmen der zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms freigegeben. „Denkmale sind lebendige Zeugnisse unserer Geschichte und prägen die Identität unserer Städte und Gemeinden. Ihr Erhalt ist vor allem dem großen Engagement ihrer Eigentümerinnen und Eigentümern zu verdanken. Sie investieren Zeit, Herzblut und erhebliche finanzielle Mittel, um unser kulturelles Erbe für kommende Generationen zu bewahren. Mit der Freigabe der zweiten Tranche unseres Denkmalförderprogramms möchten wir dieses herausragende Engagement ganz gezielt unterstützen“, sagte Ministerin Theresa Schopper. „Jeder Förderbescheid ist zugleich ein Bekenntnis des Landes zum Erhalt unserer vielfältigen Denkmallandschaft und eine Investition in unsere Heimat und Zukunft.“

Geförderte Projekte

Land fördert kirchliche, kommunale und private Vorhaben

Im Rahmen dieser zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms 2026 werden 43 Maßnahmen freigegeben, davon entfallen 20 auf private Vorhaben, neun auf kommunale und 14 auf kirchliche Projekte. 

Die Förderung umfasst beispielsweise die Steinsanierung 2026 für das Münster Unser Lieben Frau in Freiburg im Breisgau mit 500.000 Euro, die Instandsetzung von Dach und Dachstuhl der Kapellenkirche in Rottweil (dritter Bauabschnitt) mit 361.030 Euro, die Innenrenovierung der Evangelischen Stadtkirche St. Georg in Weikersheim mit 91.610 Euro, die Sicherung und Reparatur der südwestlichen Natursteinmauer sowie Reparatur des Friedhofzauns im Südwesten der Anlage in Mannheim mit 89.000 Euro, Sanierung der Holzkonstruktion und restauratorische Arbeiten sowie Mauerwerksreparatur an der Katholischen Pfarrkirche St. Johannes Baptist in Baindt mit 87.270 Euro, die Fassadensanierung der Evangelischen Dorfkirche in Königsfeld mit 43.670 Euro sowie die Außensanierung (Dach, Fassade) der Kirche in Blaustein mit 43.080 Euro.

Unter den kommunalen Vorhaben befinden sich beispielsweise Mittel in Höhe von 169.710 Euro für den zweiten Bauabschnitt der Sanierung der Innenräume und Fassaden der Historischen Häuserzeile in Reutlingen, 162.320 Euro für die Sanierung von Dach, Fassade, Fachwerk, Erdgeschoss und Keller eines Bürgerhauses in Stuttgart, 96.350 Euro für unter anderem die Instandsetzung des Fachwerks, Konservierung von Kunst- und Naturstein, Instandsetzung der Fenster und Fenstersimse des Rathauses in Bietigheim-Bissingen, 91.620 Euro für Sicherungs- und Konservierungsmaßnahmen am Turm der Burgruine in Hohenstein sowie 46.110 Euro für die Außensanierung von Dach und Fassade der Friedhofskapelle in Waiblingen.

Weitere Fördermittel unterstützen private1 Maßnahmen wie beispielsweise die Komplettsanierung Dach und statische Maßnahmen in den Fachgeschossen des Schlössle in Schwäbisch Gmünd, die Sanierung und Restaurierung eines Fachwerkgebäudes (Wohnhaus) in Eppingen sowie die Sanierung der nördlichen Jagdhauswand und Mauerfüße des Nordturms der Burgruine Kaltenburg in Niederstotzingen.

1 Grundsätzlich dürfen aus Gründen des Datenschutzes Informationen über private Antragstellerinnen und Antragssteller nicht weitergegeben werden. Bei den oben genannten Vorhaben liegt eine Einwilligung der Eigentümerinnen und Eigentümer vor.

Denkmalförderung in Baden-Württemberg

Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 50 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Anträge auf Förderung aus dem Denkmalförderprogramm des Landes können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

 

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