Wohnungsbau

Land unterstützt zehn innovative Wohnbauvorhaben

Das Land unterstützt im Rahmen des Programms „Clever Bauen BW“ zehn innovative Wohnbauvorhaben, darunter sechs Umsetzungsprojekte und vier Machbarkeitsstudien.

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Symbolbild: Bewohner des Mehrgenerationenhauses in Überlingen stehen auf Balkonen.
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Im Rahmen des Programms „Clever Bauen BW“ unterstützt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zehn innovative Wohnbauvorhaben, darunter sechs Umsetzungsprojekte und vier Machbarkeitsstudien. Die Vorhaben reichen vom flächensparenden Neubau über vereinfachtes Sanieren und Aufstocken bis zu praxisnahen Untersuchungen für einen wirtschaftlicheren Holzbau.

„Clever Bauen BW hat viele gute Ideen hervorgebracht, wie man mit kluger Planung die Bau- und Betriebskosten senken kann. Diesen Ideen wollen wir den Boden bereiten, damit sie Früchte tragen“, sagt die Bauministerin Theresa Schopper: „Die ausgewählten Projekte bringen die neuen Ansätze des einfachen Bauens aus der Theorie in die Praxis. Wir testen, was sich im Alltag bewährt, und schaffen praktische Grundlagen, von denen auch künftige Bauvorhaben profitieren. Die Erkenntnisse aus Clever Bauen BW werden auch in die Entwicklung unseres BW-Standards einfließen.“

Der Förderaufruf „Clever Bauen BW“ wurde im Rahmen des Strategiedialogs Bezahlbares Wohnen und Innovatives Bauen (SDB) des Landes entwickelt. Insgesamt 52 Bewerbungen sind in den zwei Einreichungsrunden von Dezember 2025 bis August 2026 eingegangen. Eine interdisziplinäre Fachjury hat zusammen mit der SDB-Geschäftsstelle die Projekte bewertet und zehn Vorhaben zur Förderung vorgeschlagen. Maßgeblich waren dabei der innovative Umgang mit Standards, der erwartete Erkenntnisgewinn, die Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit sowie die Übertragbarkeit auf weitere Vorhaben. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen begrüßt die Empfehlung des Gremiums und hat die zehn Vorhaben als förderfähig eingestuft.

Dialogisches Bewilligungsverfahren als nächster Schritt

Im nächsten Schritt, dem dialogischen Bewilligungsverfahren, werden mit den Projektträgern Gespräche geführt und die Anträge konkretisiert. Sobald die mögliche Förderhöhe feststeht, können die Projektträger passgenau ihren Förderantrag stellen. Die Umsetzungsprojekte werden mit bis zu 300 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche unterstützt, ihre wissenschaftliche Begleitung zusätzlich mit 100 Prozent der zuwendungsfähigen Begleitkosten (maximal 100.000 Euro). Die Machbarkeitsstudien werden mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (maximal 50.000 Euro je Antrag) gefördert.

Die sechs Umsetzungsprojekte

Die vier Machbarkeitsstudien

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